Kriminalität und Justiz

Schwarzarbeit im Hotelsektor: Zoll entdeckt massive Verstöße in Frankfurt!

54 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit durchleuchten am 11. September die Reinigungskräfte in Frankfurter Hotels und decken dabei gravierende Verstöße gegen den Mindestlohn und illegale Beschäftigungen auf – eine brisante Untersuchung mit weitreichenden Konsequenzen!

In Frankfurt am Main hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) am 11. September eine umfassende Prüfung in der Reinigungsbranche durchgeführt. Bei dieser verdachtsunabhängigen Aktion waren 54 Zollbeamte des Hauptzollamts im Einsatz, um die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns zu überprüfen. Diese Initiative soll auch illegalen Beschäftigungen und Leistungsbetrug den Garaus machen.

Zwölf Reinigungsunternehmen in neun Hotels wurden genau unter die Lupe genommen. Bei den Prüfungen interviewten die Beamten 86 Arbeitnehmer*innen, was in 27 Fällen Anhaltspunkte für Verstöße gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Tariflöhne und gegen ausländerrechtliche Bestimmungen offenbarte. Insbesondere drei Frauen wurde vorgeworfen, ohne den notwendigen Aufenthaltstitel in Deutschland zu sein, sie wurden vorläufig festgenommen.

Wachsende Probleme in der Reinigungsbranche

Die Reinigungsbranche ist stark von Beschäftigten aus dem osteuropäischen Raum abhängig, die oft über soziale Netzwerke angeworben werden. Christine Straß, Pressesprecherin des Hauptzollamts, erklärte, dass diese Personen häufig nicht ordnungsgemäß sozialversichert sind und oft nur einen Bruchteil des gesetzlich festgelegten Tariflohns erhalten. Die Situation wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, mit denen sich Beschäftigte in dieser Branche konfrontiert sehen.

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Nach den Prüfungsmaßnahmen werden umfangreiche Nachermittlungen eingeleitet. Die gesammelten Daten der Arbeitnehmer werden mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen abgeglichen, um mögliche Unregelmäßigkeiten ans Licht zu bringen. Ein zentrales Anliegen der FKS ist es, Schwarzarbeit und Missbrauch von ausländischen Arbeitskräften zu unterbinden.

Ab dem 1. Januar 2024 gilt ein neuer bundeseinheitlicher Mindestlohn für die Gebäudereinigungsbranche. Für die Lohngruppe 1, zu der etwa die Reinigung von Hotelzimmern gehört, wird ein Mindestlohn von 13,50 EUR pro Stunde eingeführt. In der Lohngruppe 6, die die Außenreinigung von Gebäuden umfasst, steigt dieser auf 16,70 EUR pro Stunde. Die FKS führt regelmäßig Prüfungen in verschiedenen Sektoren durch, um die Akzeptanz von Schwarzarbeit in der Gesellschaft zu verringern und Verstöße gegen die Gesetze zu ahnden. Ein Problem, das bei diesen Prüfungen immer wieder auftritt, ist der Missbrauch von Ausweisdokumenten; viele Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Identitätsnachweise mit sich zu führen und auf Nachfrage vorzulegen.

Für weitere Informationen zur aktuellen Prüfaktion und den damit verbundenen Maßnahmen, siehe den Bericht auf www.presseportal.de.

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