Am Donnerstagabend, dem 10. Oktober, kam es in der Nähe des Dortmunder Hauptbahnhofs zu einem Vorfall, der die örtliche Bundespolizei auf den Plan rief. Eine 20-jährige Frau wurde nach einem Vorfall, bei dem sie einem anderen Passanten Gewalt angetan hatte, vorläufig festgenommen.
Die Situation eskalierte, als die 22-Jährige, die die Polizei kontaktierte, von der jüngeren Frau körperlich angegriffen wurde. Der Grund für diesen Streit war ein zuvor geliehenes Kosmetikprodukt, das die Angreiferin zurückforderte. Als die 22-Jährige ablehnte, wurde sie gestoßen, geschlagen und in einen Schwitzkasten genommen. Unbeteiligte Passanten trennten letztendlich die beiden Frauen.
Übergriffe auf die Beamten
Nachdem die Einsatzkräfte die Schlägerei untersuchen konnten, gelang es den Beamten, die flüchtige Frau bei ihrer Nahbereichsfahndung vor dem Dortmunder U zu fassen. Doch das war nicht das Ende der Probleme. Während die Beamten versuchten, die vorläufig Festgenommene zu beruhigen, stürmten zwei Männer im Alter von 18 und 36 Jahren auf die Polizisten zu.
Dabei kam es zu weiteren Bedrohungen, als der 36-jährige Mann lautstark Beleidigungen äußerte und ein Einhandmesser gezückt hatte. Die Beamten reagierten prompt und setzten einen Diensthund ein, was den Mann schließlich davon abhielt, die Beamten weiter zu bedrohen und anzugreifen. Trotz dieser Situation entschuldigte sich der Aggressor nach einiger Zeit bei den Polizisten.
Die kontrollierten Männer wurden anschließend gefasst und die Beamten fanden bei dem 36-Jährigen Drogen – darunter zehn Konsumeinheiten Amphetamin und drei Ecstasy-Tabletten. Der Mann wurde somit nicht nur wegen Körperverletzung, sondern auch wegen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Verantwortung gezogen.
Die 20-Jährige musste aufgrund ihrer Verletzung in ein Krankenhaus gebracht werden, während gegen alle Beteiligten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Darunter fallen schwerere Vorwürfe wie gefährliche Körperverletzung und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, die nun rechtlich verfolgt werden.