Hildesheim (ots)
Ein schockierender Vorfall hat sich am 29. April 2024 in Hildesheim ereignet, als eine 20-jährige Radfahrerin in der Kardinal-Bertram-Straße frontal von einem Auto erfasst wurde. Der Fahrer, ein 42-jähriger Hildesheimer, floh nach dem Zusammenstoß unerlaubt vom Unfallort. Zeugen berichteten von einer rasanten Fahrweise des Autofahrers, der mit seinem VW Golf andere Fahrzeuge überholte, während die Radfahrerin sich vorschriftsmäßig auf dem Linksabbiegerstreifen befand.
Das genaue Szenario: Bei der Kollision wurde die junge Frau durch die Wucht des Aufpralls von ihrem Fahrrad geschleudert und erlitt gravierende Verletzungen am Kopf und am Körper. Während die 20-Jährige schwerverletzt am Boden lag, setzte der Autofahrer seine Fahrt fort, ohne sich um das Opfer zu kümmern. Schnelle und umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Polizei führten schließlich zur Identifizierung des flüchtigen Fahrers.
Rechtsfolgen für den flüchtigen Fahrer
Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage gegen den 42-Jährigen erhoben, und zwar wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung sowie Verkehrsunfallflucht. Das Hauptverfahren beim Amtsgericht Hildesheim steht bevor. Ausschlaggebend für den Verdacht waren neben Zeugenaussagen auch spezifische Hinweise, die während intensiver Ermittlungen gewonnen wurden.
Erstaunlicherweise wurde das Unfallfahrzeug im Juni in einer Werkstatt im Landkreis Hildesheim entdeckt, wo der Fahrer es zur Reparatur abgeben hatte. Der Beschuldigte bestätigte zwar, dass sein Auto an dem Unfall beteiligt war, bestritt jedoch, zum Zeitpunkt des Aufpralls am Steuer gesessen zu haben. Die nächste Etappe in diesem brisanten Fall steht nun kurz bevor, und die Frage bleibt: Wird der Fahrer für seine rücksichtlose Tat zur Rechenschaft gezogen?