Ein Polizeieinsatz am ehemaligen Grenzübergang Pomellen hat zu zwei Strafanzeigen geführt, nachdem bei der Kontrolle eines Toyota auffällige Verstöße gegen Verkehrs- und Waffengesetze festgestellt wurden. Dies geschah, als die Beamten einen 40-jährigen Fahrer überprüften, der keinen gültigen Führerschein vorweisen konnte.
Bei der intensiven Überprüfung des Fahrers aus Berlin stellte sich heraus, dass seine Fahrerlaubnis aufgrund seiner Neigung zur Rauschgiftsucht unwiderruflich entzogen worden war. Das bedeutet, dass er nach den Bestimmungen der Führerscheinbehörde in Berlin nicht berechtigt ist, ein Fahrzeug zu führen.
Verstöße gegen das Waffengesetz
Zusätzlich zu dem Vorfall mit dem Führerschein wurde im Handschuhfach des Fahrzeugs ein Springmesser entdeckt. Diese Waffe hat eine Klinge, die mehr als 8,5 cm lang und zweiseitig geschliffen ist, was laut deutschem Waffengesetz verboten ist. Der Besitz solcher Waffen gilt als eine Straftat, die sowohl für den Fahrer als auch für die Halterin des Fahrzeugs, eine 33-jährige Frau aus Berlin, rechtliche Konsequenzen hat.
Der 40-Jährige wird für das Fahren ohne Fahrerlaubnis und für den Verstoß gegen das Waffengesetz zur Verantwortung gezogen, während seine Mitfahrerin wegen des Zulassens des Fahrens ohne gültigen Führerschein belangt wird. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durften beide Berliner ihre Reise fortsetzen, wobei die Halterin nun selbst am Steuer sitzen musste, um die Reise fortzuführen.