In der kleinen Stadt Romrod im Vogelsbergkreis kam es am Mittwochabend, dem 11. September, zu einem dramatischen Vorfall, der einen umfangreichen Polizeieinsatz nach sich zog. Gegen 20:40 Uhr erhielt die Polizei einen Hinweis von einem Zeugen über eine drohende Gefahr in einem Wohnhaus in der Alsfelder Straße. Anfänglich herrschte Unsicherheit, ob eine akute Gefährdung für Personen vorlag, insbesondere durch den bemerkbaren Geruch von Benzin.
Aufgrund der möglichen Bedrohungssituation reagierten die Behörden schnell: Ein Spezialeinsatzkommando der hessischen Polizei, zusammen mit Feuerwehr- und Rettungskräften, wurde zur Einsatzstelle gerufen. Trotz mehrmaliger Versuche, die in der Garage des Anwesens anwesenden Personen zu kontaktieren, blieben diese zuerst unerreichbar. Schließlich entschieden die Einsatzkräfte, die Garage am frühen Donnerstagmorgen um 5:05 Uhr zu betreten.
Festnahme des Verdächtigen
Bei der Durchsuchung der Garage stießen die Spezialkräfte auf drei Männer, von denen zwei sichtbar von Kraftstoff durchnässt waren. Die beiden leicht verletzten Personen, ein 32-jähriger afghanischer Staatsangehöriger aus Alsfeld und ein 35-jähriger italienischer Staatsbürger aus Romrod, wurden zur medizinischen Untersuchung in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Der dritte Mann, ein 34-Jähriger ohne Staatsangehörigkeit, wurde widerstandslos festgenommen. Angeführt durch Vorstrafen wegen Eigentums- und Betäubungsmitteldelikten, wird ein schwerwiegender Vorwurf gegen ihn erhoben.
In der Garage, über die der Beschuldigte zuletzt lebte, fanden die Ermittler eine Schreckschusswaffe, die sichergestellt wurde. Es stellt sich heraus, dass es zwischen den drei Männern zu einem Streit kam, in dessen Verlauf der 34-Jährige die beiden anderen gegen ihren Willen festgehalten haben soll. Diese Festnahme geschah unter Androhung, die Garage in Brand zu setzen.
Ermittlungen und rechtliche Schritte
Die Kriminalpolizei Alsfeld sowie die Staatsanwaltschaft Gießen haben Ermittlungen wegen des Verdachts der Geiselnahme, der Bedrohung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Der Beschuldigte wurde am Freitagnachmittag einem Ermittlungsrichter vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gießen mittlerweile einen Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts der Geiselnahme erlassen hat. Der Mann wurde daraufhin in eine hessische Justizvollzugsanstalt überführt.
Aktuell äussert sich der Beschuldigte nicht weiter zu den Vorwürfen, und die zuständigen Behörden haben die genaue Rekonstruktion der Geschehnisse eingeleitet. In diesem Zusammenhang wird auch ein psychiatrischer Gutachter hinzugezogen, um eine umfassende Begutachtung des Mannes durchzuführen. Bis dato bleibt das Motiv und die genaue Abfolge der Ereignisse unklar und Teil anhaltender Ermittlungen.
Die Staatsanwaltschaft Gießen hat die Öffentlichkeit über den Vorfall informiert und gibt bekannt, dass bei Fragen die zuständigen Sprecher kontaktiert werden können. Für weitere Informationen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.presseportal.de.