Am vergangenen Wochenende führte die Bundespolizei am ehemaligen Grenzübergang Pomellen mehrere Kontrollen durch, bei denen diverse Haftbefehle vollstreckt wurden. In einem der Fälle wurde ein 37-jähriger Ukrainer angehalten, der als Fahrer eines mit ukrainischer Zulassung versehenen PKW unterwegs war. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn zwei Haftbefehle vorlagen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte ihn wegen Betrugs gesucht. Um seine Freiheit zu erlangen, musste er eine Geldstrafe von 450 Euro begleichen oder alternativ 15 Tage in Haft verbringen. Zudem verlangte die Staatsanwaltschaft eine Vermögensabschöpfung in Höhe von 78,96 Euro und 81 Euro Verfahrenskosten. Nach der Begleichung aller fälligen Beträge konnte der Mann die Kontrolle verlassen.
Ein weiterer Vorfall betraf einen 30-jährigen Polen, der im gleichen Fahrzeug saß. Auch er war gesucht, und zwar wegen eines Betrugsdelikts, dessen Auflage eine Geldstrafe von 1500 Euro sowie zusätzliche Verfahrenskosten in Höhe von 100 Euro umfasste. Das Versäumnis, diese Zahlungen zu leisten, hätte für ihn bedeutet, 50 Tage im Gefängnis verbringen zu müssen. Nach der sofortigen Zahlung der geforderten Beträge konnte auch dieser Mann seine Reise fortsetzen.
Weitere Feststellungen während der Kontrollen
Ein 24-jähriger Eritreer fiel auf, während er in einem Flixbus in Richtung Berlin fuhr. Bei der Überprüfung stellte die Polizei fest, dass er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht wurde. Der Haftbefehl zu diesem Verstoß verlangte eine Geldstrafe von 300 Euro sowie weitere Kosten in Höhe von 81 Euro. Durch die Zahlung dieser Beträge konnte er einer 15-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe entkommen. Bei einer Durchsuchung des Rucksacks des Mannes wurde außerdem ein Faustmesser entdeckt, was zu einem weiteren Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz führte. Trotz dieser Entdeckung wurde er nach den notwendigen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.
Ebenfalls kontrolliert wurde ein 36-jähriger Pole. Er wurde wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gesucht und musste eine Geldstrafe von 1260 Euro sowie zusätzliche Kosten in Höhe von insgesamt 166,50 Euro bezahlen. Sollte er diese Zahlungen nicht leisten, hätte er mit 21 Tagen Haft rechnen müssen. Nach Vollziehung der Geldzahlungen war auch er in der Lage, seine Reise fortzusetzen.
Schließlich wurde ein 50-jähriger weiterer Pole in einem Reisebus mit litauischer Zulassung kontrolliert. Er war ebenfalls auf der Fahndungsliste bezüglich eines Hausfriedensbruchs. Um eine drohende Freiheitsstrafe von 30 Tagen abzuwenden, zahlte er die geforderte Geldstrafe von 900 Euro sowie 77 Euro an Verfahrenskosten und konnte daraufhin ebenfalls weiterreisen.
Diese Vorfälle verdeutlichen die rigorose Vorgehensweise der Bundespolizei während der Kontrollen, um gesuchte Personen zu erfassen und sicherzustellen, dass sie die entsprechenden rechtlichen Folgen ihrer Handlungen tragen.
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