In einem aufsehenerregenden Fall hat die Bundesanwaltschaft am 20. September 2024 Anklage gegen die deutsche Staatsangehörige Hanna S. am Oberlandesgericht München erhoben. Ihr wird vorgeworfen, Mitglied in einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung gewesen zu sein. Diese Zugehörigkeit ist hinreichend verdächtig gemäß § 129 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB). Weitere schwere Vorwürfe wie versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung verkomplizieren die Situation für die Angeklagte.
Die Angeklagte schloss sich spätestens im Februar 2023 einer militanten Gruppe an, die eine klare Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats propagiert. Diese Vereinigung strebte Gewalttaten gegen Menschen an, die als politisch rechts verortet werden. Insbesondere im Februar 2023 kam es in Budapest zu mehreren Gewaltakten, die am „Tag der Ehre“ stattfanden, einem Treffen von Rechtsextremisten aus ganz Europa.
Täterschaft in Budapest
Die Ereignisse in Budapest sind zentraler Bestandteil der Anklage. Die Mitglieder der Vereinigung agierten mit einem klaren Plan: Sie wollten gezielt und gewaltsam gegen vermeintliche Opponenten vorgehen. In diesem Kontext soll Hanna S. an zwei Überfällen beteiligt gewesen sein, bei denen sie mit anderen Mitgliedern der Gruppierung drei Personen anwies, die aus Sicht der Angreifer dem rechten Spektrum angehörten.
Der erste Überfall ereignete sich am 10. Februar 2023. Ein Mitglied der Gruppe setzte einen Teleskopschlagstock gegen das erste Opfer ein. In der Folge attackierten mehrere Angreifer das Opfer brutal mit unterschiedlichen Schlagwerkzeugen, was zu schweren Kopfverletzungen führte, die tödlich enden könnten. Hanna S. spielte eine aktive Rolle, indem sie das Opfer am Boden fixierte, um ihm keine Möglichkeit zur Verteidigung zu lassen.
Die Fortsetzung der Gewalt kam am 11. Februar 2023, wo die Täter erneut auf zwei Personen mit Schlagstöcken und einem Hammer losgingen. Das Ergebnis dieser Attacke war erschreckend: Eines der Opfer wurde mehr als 15 Mal am Kopf getroffen, während das andere ebenfalls erhebliche Verletzungen erlitt. Diese brutalen Übergriffe wurden durch das Besprühen der Opfer mit Pfefferspray ergänzt.
Die Entwicklungen um diesen Fall sind besorgniserregend und werfen ein Licht auf die zunehmende Gewalt in extremistischen Strömungen. Hanna S. wurde schließlich am 6. Mai 2024 verhaftet und befindet sich aktuell in Untersuchungshaft. Ihre Festnahme steht im Zusammenhang mit den Vorwürfen, die die Sicherheitsbehörden alarmiert haben und die Konsequenzen für die deutsche Gesellschaft mit sich bringen könnten. Das Ausmaß der Gewalt und das organisierte Vorgehen der Gruppierung werfen Fragen zur inneren Sicherheit und zum Umgang mit Extremismus auf.
Für weitere Informationen zu dieser aufreibenden Angelegenheit sind die Details in der Pressemeldung von www.presseportal.de zu finden.
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