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Alkoholisierter Fahrer überschlägt sich mit Audi auf B4 – Glück im Unglück!

Alkoholisierter Fahrer (49) überschlägt sich mit Audi A3 auf der B4 bei Wagenhoff, kollidiert mit BMW – Die Insassen kommen glimpflich davon, doch der Unfall hinterlässt ein Trümmerfeld und den Führerschein des Fahrers in der Gefahrenabwehr!

Am Donnerstagabend kam es auf der Bundesstraße 4 bei Wagenhoff zu einem spektakulären Verkehrsunfall, der glimpflich ausging, aber dennoch erhebliche Folgen für den Unfallverursacher haben wird. Ein 49-jähriger Mann, der mit einem Audi A3 unterwegs war, verlor auf der Straße die Kontrolle über sein Fahrzeug, während er versuchte, an einer Abfahrt zu wenden. Dies geschah um circa 20:55 Uhr.

Der Audi prallte zunächst gegen einen entgegenkommenden BMW, dessen Fahrer 48 Jahre alt und dessen Beifahrerin 59 Jahre alt war. Glücklicherweise blieben beide Insassen des BMW bei dem Zusammenstoß unverletzt. Im Audi befanden sich neben dem Fahrer zwei Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren. Alle drei Insassen des Audis erlitten jedoch leichte Verletzungen und wurden zur medizinischen Behandlung in nahegelegene Kliniken gebracht.

Ursache des Unfalls

Die Ermittlungen zur Unfallursache ergaben, dass der Fahrer des Audis unter Alkoholeinfluss stand. Während der Unfallaufnahme wurde starker Alkoholgeruch festgestellt, was die Polizei veranlasste, eine Atemalkoholkontrolle durchzuführen. Das Ergebnis war erschreckend: Der Mann hatte einen Blutalkoholwert von 2,92 Promille. Dies ist weit über dem erlaubten Limit und deutet darauf hin, dass er nicht in der Lage war, sicher zu fahren.

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Zusätzlich zu den Verletzungen und dem Verkehrsunfall wird der Fahrer nun mit einem Strafverfahren konfrontiert. Seine Fahrerlaubnis wurde sichergestellt, und er muss sich den rechtlichen Konsequenzen seiner fahrlässigen Handlung stellen. Der Audi, der durch den Unfall schwer beschädigt wurde, erlitt einen wirtschaftlichen Totalschaden und musste abgeschleppt werden. Die beiden Fahrzeuge waren nach dem Zusammenstoß schwer beschädigt.

Die Bundesstraße 4 war während der Unfallaufnahme für etwa eine Stunde in beide Richtungen gesperrt. Dies führte zu vorübergehenden Verkehrsbehinderungen, jedoch können die anderen Verkehrsteilnehmer erleichtert aufatmen, da keine schwereren Verletzungen gemeldet wurden. Es handelt sich um einen weiteren Vorfall, der einmal mehr die Gefahren des Fahrens unter Alkoholeinfluss verdeutlicht.

In einem solchen Fall stehen nicht nur die physischen Schäden im Vordergrund, sondern auch die rechtlichen und gesundheitlichen Folgen für den verantwortlichen Fahrer. Der Vorfall sollte als Mahnung für alle Verkehrsteilnehmer dienen, den Konsum von Alkohol vor Fahrtantritt zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr an erste Stelle zu setzen. Weitere Details zu diesem Vorfall sind auf www.presseportal.de zu finden.

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