Ein unerwarteter Besuch im Bundespolizeirevier Halle (Saale) hat richtig für Aufregung gesorgt! Am 14. November 2024 um 19:15 Uhr klopfte ein 33-Jähriger an die Tür der Behörde und wollte einfach nur eine Bescheinigung für einen verlorenen Ausweis anfordern. Doch das, was folgte, war alles andere als routine!
Bei einer gründlichen Überprüfung seiner Daten stießen die Beamten auf einen schockierenden Umstand: Der Mann, der aus Kamerun stammt, wurde per Haftbefehl gesucht! Im Februar hatte das Amtsgericht Karlsruhe ihn wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt – oder alternativ zu 180 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Zwar zahlte er einen Teil der Geldstrafe, doch blieb der Rest aus und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe erließ bereits im April diesen Jahres den Haftbefehl, da der Gesuchte zu diesem Zeitpunkt bereits untergetaucht war.
Die Festnahme und die Konsequenzen
Die Bundespolizisten informierten den 33-Jährigen blitzschnell über die Situation und forderten ihn auf, den ausstehenden Betrag von 1160 Euro zu begleichen. Doch auch diesmal war er nicht in der Lage, das Geld aufzubringen. Der Ausgang? Er wurde direkt ins Gefängnis gebracht! Die Staatsanwaltschaft, die für die Vollstreckung des Haftbefehls verantwortlich ist, wurde umgehend über die Festnahme in Kenntnis gesetzt. Ein Drama, das zeigt, wie schnell man in den Fängen des Gesetzes landet!
Dieser Vorfall macht deutlich, dass man nicht bei der Polizei vorstellig werden sollte, wenn man mit einem Haftbefehl gesucht wird. Die Situation könnte nicht nur für den 33-Jährigen, sondern auch für andere, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten, eine schockierende Lektion sein.