
Die Scheidung ist ein Thema, das viele Menschen emotional und rechtlich vor große Herausforderungen stellt. Besonders Frauen stehen oft vor der Frage, was ihnen bei einer Trennung zusteht. Rechtsanwältin Maria-Christina Kolar-Syrmas auffordern dazu, sich vorab gut zu informieren und nicht alles ungeprüft zu glauben, da oftmals falsche Informationen im Umlauf sind, insbesondere von den Ehemännern, die rechtliche Fragen falsch darstellen. Aussagen wie „Die Frau muss sofort ausziehen“ oder „Ich nehme die Kinder weg“ sind durchaus gang und gäbe, obwohl sie meist nicht den Fakten entsprechen. Hier ist es wichtig, sich rechtzeitig rechtliche Unterstützung zu suchen.
Rechte und Ansprüche während einer Scheidung
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in den letzten Jahren deutlich gerechter geworden, sodass sowohl Männer als auch Frauen gleich behandelt werden. Entscheidend ist oft, welches Vermögen in der Ehe erwirtschaftet wurde und welche finanziellen Bedingungen vereinbart wurden. Ob Trennungsunterhalt, Zugewinnausgleich oder nachehelicher Unterhalt – die Ansprüche gelten für beide Geschlechter. Bei der Frage „Was steht mir als Frau bei der Scheidung zu?“ sollte man sich nicht allein auf persönliche Erfahrungen oder Vorurteile stützen. Die geltenden Gesetze sind eindeutig und wirken sich nicht nur auf den finanziell schwächeren Partner aus, sondern berücksichtigen die individuelle Situation beider Partner. So müssen auch Frauen darauf achten, dass sie im Rahmen der Trennung nicht benachteiligt werden.
Ein zentraler Punkt ist der Unterhalt, der ab Beginn der Trennung gezahlt werden kann. Dabei spielt die finanzielle Situation beider Partner eine Rolle, und es ist wichtig, die Lebensstandards zu wahren. Auch die Frage des Wohnrechts bei Immobilien wird oft heiß diskutiert. Wenn beispielsweise der Ehemann allein im Grundbuch steht, hat die Frau trotzdem Ansprüche, die sie im Teilungsprozess geltend machen kann, besonders wenn das Haus während der Ehe an Wert gewonnen hat, so dass ein gerechter Ausgleich gewährleistet ist.
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