Die Verbraucher in Deutschland sind aufgefordert, im Hinblick auf einen aktuellen Rückruf sehr aufmerksam zu sein. Ein Snack, der in Norma-Supermärkten verkauft wird, wurde als gesundheitlich bedenklich eingestuft. Grund für die Warnung ist die mögliche Präsenz des Allergens Senf, das nicht auf der Verpackung angegeben ist. Dies kann insbesondere für Menschen mit einer Senf-Allergie zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen führen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz hat daher eindringlich vor dem Verzehr gewarnt und die Rückrufaktion initiiert.
Der Snack, der betroffen ist, ist der „Asiatische Snack – Wasabi Erdnuss“ der Firma Menken Orlando. In einer Pressemitteilung hat das Unternehmen bestätigt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Senf im Produkt befindet, allerdings ohne diese Zutat kenntlich zu machen. Allergische Reaktionen können in unterschiedlichster Form auftreten, angefangen bei Juckreiz bis hin zu lebensbedrohlichen Situationen wie anaphylaktischen Schocks.
Details zum Rückruf
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist darauf hin, dass selbst kleinste Mengen dieser Erdnüsse allergische Reaktionen auslösen können. Daher sollten betroffene Verbraucher das Produkt sofort aus ihrem Haushalt entfernen. Das Mindesthaltbarkeitsdatum für den snack ist der 23. März 2025, und die betroffene Chargen-Nummer lautet 24254. Die Verpackungseinheit beträgt 150 Gramm und kann in mehreren Bundesländern, darunter Bayern und Nordrhein-Westfalen, verkauft worden sein.
- Betroffenes Produkt: Asiatischer Snack – Wasabi Erdnuss (TAO)
- Hersteller: Firma Menken Orlando
- Betroffene Bundesländer: Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 23. März 2025
- Chargen-Nummer: 24254
- Verpackungseinheit: 150 Gramm
Kunden, die das produkt gekauft haben, werden gebeten, dieses nicht mehr zu konsumieren und können es in jeder Norma-Filiale zurückgeben. Hierbei ist es nicht notwendig, einen Kassenbon vorzuzeigen; die Rückerstattung erfolgt dennoch unkompliziert. Laut der Verbraucherzentrale haben die Kunden stets das Recht auf einwandfreie Produkte, weshalb bei Problemen der direkte Kontakt zum Lebensmittelhändler empfohlen wird.
Diese Rückrufaktion ist nicht nur eine vorbeugende Maßnahme, sondern auch ein eindringlicher Hinweis darauf, wie wichtig es ist, die Kennzeichnung von Lebensmitteln zu beachten und allergische Reaktionen ernst zu nehmen. Verbraucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass solche Fälle die Schärfe der Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung und die Verantwortung der Hersteller unterstreichen. Für weitere Informationen und eine umfassende Übersicht über die Situation bietet der Bericht auf www.ruhr24.de wertvolle Hinweise.