Ein echter Aufreger aus Thüringen: Das Landgericht Erfurt hat die Klage einer Studentin gegen die umstrittene Prüfungssoftware der Uni Erfurt abgeschmettert! Während der Corona-Pandemie setzte die Hochschule eine Überwachungssoftware ein, die eine automatisierte Gesichtserkennung nutzte, um Betrugsversuche während Online-Prüfungen zu verhindern.
Die Studentin, unterstützt von der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF), klagte auf 1.000 Euro Schadensersatz und sah in der Software einen klaren Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung. Grübelte über ihre Privatsphäre, sorgte sich um den Zugriff der Software auf ihre Daten und fühlte sich durch die ständige Überwachung bedrängt. Doch die Richterin blieb beim Urteil stumm und lieferte keinerlei Erklärung – die schriftliche Begründung wird in den kommenden Tagen nachgereicht. Die Klägerin hat nun einen Monat Zeit, um Berufung einzulegen.
Überwachungssoftware bleibt im Einsatz
Die Uni Erfurt verteidigt ihr Vorgehen vehement. Eine Sprecherin beteuert, dass die Software notwendig war, damit Studierende ihre Prüfungen ablegen und ihr Studium in der Regelstudienzeit fortsetzen konnten. Die Hochschule bot zwar während der Prüfungszeit auch die Möglichkeit an, unter Aufsicht auf dem Campus zu schreiben – allerdings wurde diese Option kaum genutzt. Die Überwachungssoftware wird weiterhin eingesetzt und soll bei den Studierenden gut ankommen. Diese müssen jedoch schriftlich zustimmen.
David Werdermann von der GFF kündigte an, dass man das Urteil genau analysieren werde und nicht ausgeschlossen ist, in Berufung zu gehen. Währenddessen verweisen sie darauf, dass andere Hochschulen während der Pandemie alternative, weniger invasive Überwachungsmethoden gefunden hätten, um den Datenschutz ihrer Studierenden zu wahren. Ein brisantes Thema, das der Gesellschaft noch lange zu schaffen machen könnte!
MDR (anh/jn/dpa)