Gesundheit

Revolution im Gesundheitswesen: Die neue ePA erklärt – einfach & sicher!

Die elektronische Patientenakte kommt: Ab 2025 sind Millionen Versicherte automatisch dabei, während sie ihre Gesundheitsdaten sicher und bequem digital verwalten können – doch wer widerspricht, bleibt außen vor!

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland nimmt konkrete Formen an. Ab dem Jahr 2025 wird eine automatische Erstellung der ePA für alle Versicherten, die nicht aktiv widersprechen, in Kraft treten. Dieses Opt-out-Verfahren zielt darauf ab, die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu fördern, indem Behandelnde sofort auf die bisherigen Patientendaten zugreifen können. Das soll nicht nur langwierigen Papierkram reduzieren, sondern auch den Wechsel von Ärzten und das Einholen einer zweiten Meinung erleichtern.

Wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in einem Interview erklärte, ist das Widerspruchsverfahren sehr unbürokratisch gestaltet. Aktuell müssen Versicherte, die eine ePA wünschen, diese aktiv anfordern. Ab 2025 jedoch wird die ePA für alle, die nicht ausdrücklich widersprechen, zur Regel, wobei keine Zwangsnutzung besteht. Dies wird von den gesetzlichen Krankenkassen unterstützt, die bereits entsprechende Informationsmaterialien an ihre Versicherten versenden.

Wie funktioniert die ePA ohne Smartphone?

Die elektronische Patientenakte ist primär für Smartphones und Tablets konzipiert, doch auch Nutzer ohne mobile Geräte müssen nicht auf die ePA verzichten. Sie können die Akte mithilfe ihrer e-Gesundheitskarte und einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) beim Arzt aufrufen. In medizinischen Einrichtungen, die diese Akte unterstützen, können die dort vorhandenen Daten direkt eingepflegt werden. Alternativ ist es möglich, eine vertrauenswürdige Person, wie ein Familienmitglied, mit der Verwaltung der ePA zu betrauen.

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Ein wichtiges Anliegen der Entwickler ist es, dass jeder Zugang zur digitalen Akte hat, unabhängig von den verfügbaren technischen Geräten. Sogar auf Desktop-PCs oder Laptops kann die ePA genutzt werden, wenn auch möglicherweise mit eingeschränkten Funktionen.

Speicherplatz und Dateiformate der digitalen Akte

Die ePA ist als fortlaufende Akte konzipiert, und es wird kein Limit für den Speicherplatz geben, um sicherzustellen, dass alle relevanten medizinischen Informationen lebenslang gesichert werden können. Momentan können verschiedene Dateiformate hochgeladen werden, darunter gängige Formate wie PDF, JPG, DOCX und viele mehr. Zukünftige Erweiterungen in Bezug auf die Dateiformatsupport, wie für Röntgenbilder oder MRT-Daten, sind bereits in Planung.

Die Sicherheit der gespeicherten Daten hat höchste Priorität. Die Gematik, verantwortlich für die Implementierung der ePA, garantiert, dass alle Daten zentral auf speziell gesicherten Servern in Deutschland gespeichert werden. Diese Server unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen und jede Datenverarbeitung erfolgt in einer hochgeschützten Umgebung.

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Informationen zur Nutzung der ePA findet man auch auf [www.mdr.de](https://www.mdr.de/ratgeber/gesundheit/elektronische-patientenakte-widerspruch-faq-100.html). Es bleibt abzuwarten, wie die Versicherten die neuen digitalen Möglichkeiten annehmen werden und ob es tatsächlich zu einer Verbesserung der medizinischen Versorgung kommt.

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