In Nordrhein-Westfalen droht 75.000 Menschen eine schockierende Rückzahlung von Corona-Soforthilfen, die sie während der Pandemie erhalten haben. Viele fühlen sich betrogen, da sie glauben, die ursprünglichen Bedingungen seien nachträglich geändert worden. Ein Betroffener äußert: „Es war zu Beginn überhaupt nicht klar, dass von dem Geld etwas zurückgezahlt werden muss.“ Diese Ungewissheit sorgt für massive Verunsicherung unter den Empfängern.
Der Streit um die Rückzahlungen hat bereits seit Jahren die Gerichte beschäftigt und mündete Anfang 2023 in einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster. Dieses entschied, dass die ersten Rückforderungen für Soloselbständige in NRW rechtswidrig waren. Das Gericht stellte fest, dass das Land sich nicht an die ursprünglichen Vorgaben gehalten hat, die bei der Bewilligung der Soforthilfen galten. Dennoch hat das OVG klargestellt, dass das Land berechtigt ist, überzahlte Beträge zurückzufordern, wenn die Empfänger das Geld nicht zur Milderung ihrer wirtschaftlichen Notlage verwendet haben.
Rückzahlungsforderungen und neue Verfahren
Ein Beispiel ist der freiberufliche Lehrer Gustav Schneider, der während der Pandemie 9.000 Euro Soforthilfe beantragt und erhalten hat. Schneider, der von einem „Skandal“ spricht, ist frustriert, da er nie darüber informiert wurde, dass er einen Liquiditätsengpass nachweisen müsse. Die neuen Rückmeldebedingungen des Landes führen nun dazu, dass er die gesamte Summe zurückzahlen soll.
Das NRW-Wirtschaftsministerium verteidigt sich gegen die Vorwürfe und beruft sich auf das Urteil des OVG, das ein neues Rückmeldeverfahren erforderlich machte. Dieses Verfahren bietet den Empfängern drei Optionen zur Berechnung des Liquiditätsengpasses. Das Land NRW rechtfertigt die Rückforderung mit der Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern und dem europäischen Beihilferecht. Die sogenannte „IG NRW Soforthilfe“ hat bereits angekündigt, das neue Verfahren zu überprüfen, was darauf hindeutet, dass die Auseinandersetzung um die Rückzahlungen noch lange nicht beendet ist.