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Neuer Schutz für Frauen: 5,6 Millionen Euro für Böblingen und Rottweil!

Ein gewaltiger Schritt im Kampf gegen häusliche Gewalt: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg investiert satte 5,6 Millionen Euro in den Bau von zwei neuen Frauen- und Kinderschutzhäusern! Diese Einrichtungen werden in den Landkreisen Böblingen und Rottweil entstehen und bieten dringend benötigte, barrierefreie Schutzplätze für bis zu 28 Frauen und ihre Kinder. Ziel ist es, Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen und den Opfern die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen.

„Gewalt gegen Frauen und Kinder ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Zu oft wird geschwiegen und weggesehen“, erklärte Staatssekretärin Dr. Ute Leidig am Donnerstag in Stuttgart. In einem Flächenland wie Baden-Württemberg ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Frauen, unabhängig von ihrem Wohnort, Zugang zu Schutz haben. Die neuen Schutzplätze sind eine Antwort auf die jahrelangen Bemühungen der Landkreise Böblingen und Rottweil, die bisher im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms nicht berücksichtigt wurden.

Wichtige Unterstützung für die Regionen

Im Landkreis Böblingen fließen rund 3,8 Millionen Euro in den Bau eines Schutzhauses mit 16 flexibel nutzbaren, barrierefreien Wohneinheiten. Hier können je nach Kinderzahl zwischen 16 und 25 Personen Schutz finden. Besonders hervorzuheben ist die Appartementstruktur, die auch Frauen mit älteren Söhnen die Aufnahme ermöglicht. Im Landkreis Rottweil erhält die Stiftung St. Franziskus 1,79 Millionen Euro für ein neues Schutzhaus mit zwölf barrierefreien Plätzen. Beide Einrichtungen sollen bis 2027 fertiggestellt sein.

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Diese Initiative ist nicht nur ein finanzieller Zuschuss, sondern auch ein starkes Zeichen der Landesregierung, die damit die Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen umsetzt. In Baden-Württemberg gibt es derzeit 44 Frauen- und Kinderschutzhäuser mit insgesamt 876 Plätzen, die eine wichtige Anlaufstelle für gewaltbetroffene Frauen darstellen.

Quelle/Referenz
sozialministerium.baden-wuerttemberg.de

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