Im Landkreis Diepholz steigt die Besorgnis über die steigenden Krankenstände. Arbeitgeber reagieren auf diesen besorgniserregenden Trend mit einem ungewöhnlichen Ansatz: Anwesenheitsprämien. Diese finanziellen Anreize sollen Mitarbeiter belohnen, die keine krankheitsbedingten Fehlzeiten aufweisen. So können Arbeitnehmer bis zu 2.000 Euro an jährlichen Prämien erhalten, wenn sie über das Jahr hinweg keine Krankheitstage haben. Die Techniker Krankenkasse und die AOK berichten von alarmierenden Werten: Durchschnittlich waren Erwerbstätige in den ersten drei Quartalen 14,13 Tage krankgeschrieben, mit einem Höchststand von 225 Arbeitsunfähigkeitsmeldungen je 100 AOK-Mitglieder bereits im August 2024 erreicht, wie die Kreiszeitung berichtet.
Rechtliche Grundlagen und Herausforderungen
Doch ist dies wirklich der richtige Weg? Arbeitsrechtsexperten warnen vor den potenziellen Risiken, die mit Anwesenheitsprämien verbunden sind. Obwohl sie dazu anregen sollen, gesund zu bleiben und Fehlzeiten zu vermeiden, könnte das Konzept auch Fehlverhalten begünstigen: Angestellte könnten sich gezwungen sehen, krank zur Arbeit zu erscheinen, um die Prämie nicht zu verlieren. Dies kann nicht nur die individuelle Leistung mindern, sondern auch die Gesundheit der gesamten Belegschaft gefährden. Der rechtliche Rahmen für solche Prämien ist zudem unklar, da keine gesetzliche Grundlage existiert, nur Regelungen im Arbeitsvertrag oder durch Betriebsvereinbarungen, wie die Deutsche Handwerks Zeitung aufzeigt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass während Anwesenheitsprämien ein innovativer Versuch sind, die hohen Krankenstände zu senken, auch zahlreiche Bedenken bestehen. Misstrauen gegenüber Arbeitnehmern und potenzielle negative Auswirkungen auf das Betriebsklima müssen ernst genommen werden. Fachanwälte raten dazu, alternative Ansätze zu suchen, um die Gesundheit der Mitarbeiter nachhaltig zu fördern.
Ort des Geschehens
Details zur Meldung