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Klimaschutz und Gesundheit: Der Streit um Asbest in der Bauverordnung

Am Mittwoch entscheidet das Bundeskabinett in Berlin über die neue Gefahrstoffverordnung, die kritisiert wird, da sie Klimaschutzinteressen auf Kosten der Gesundheit von Bauarbeitern gefährden könnte, indem sie die Verantwortung für die Asbestüberprüfung allein auf die Baufirmen abwälzt.

Am Mittwoch wird das Bundeskabinett in Berlin über eine entscheidende Novelle der Gefahrstoffverordnung abstimmen, die weitreichende Konsequenzen für die Bauindustrie haben wird. Die Regelung legt fest, wer bei der Sanierung von Gebäuden für die Überprüfung auf Asbest verantwortlich ist. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, äußert Bedenken, dass die geplanten Änderungen die Gesundheit der Bauwerker gegen Klimaschutzziele ausspielen könnten.

Der Umgang mit Asbest ist besonders heikel, da viele Gebäude, die vor 1993 errichtet wurden, potenziell asbesthaltige Materialien enthalten. Die anstehende Verordnung soll eigentlich dafür sorgen, dass Bauherren stärker in die Asbesterkundung eingebunden werden, um möglichem gesundheitlichem Risiko für die Arbeiter vorzubeugen. Der in den letzten zehn Jahren durchgeführte Nationale Asbest-Dialog hat empfohlen, die Verantwortung für die Asbeterkennung nicht allein den Bauunternehmen zu übertragen.

Regelung zur Verantwortung bei Gebäudesanierungen

Derzeit sieht der Verordnungsentwurf vor, dass Bauherren lediglich dazu verpflichtet sind, alle Informationen über die Bau- oder Nutzungsgeschichte hinsichtlich möglicher Gefahrstoffe bereitzustellen. Fehlen bekannte Informationen über Asbest, entfällt die Pflicht zur Untersuchung. Aus Sicht von Pakleppa ist das ein gravierendes Manko, da es den Schutz von Beschäftigten und Umwelt gefährdet.

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Die Verantwortung wird damit sehr einseitig an die ausführenden Firmen abgewälzt. Diese müssten, abhängig von ihrer jeweiligen Sanierungsaufgabe, eigenständig eine Asbestuntersuchung in Auftrag geben. Wenn mehrere verschiedene Gewerke an einem Projekt arbeiten, bedeutet dies, dass jede Firma ihre eigene Überprüfung durchführen muss. Eine solche Regelung sorgt jedoch dafür, dass Projekte kostspieliger werden und möglicherweise Verzögerungen auftreten, da alle Beteiligten auf getrennte Ergebnisse warten müssen.

  • Die Novelle könnte im Extremfall zu einer Erhöhung der Projektdauer führen.
  • Risiko, dass nicht sachgerecht mit Asbest umgegangen wird, steigt.
  • Bauherren könnten durch unzureichende Informationen mehr Verantwortung erhalten als nötig.

Der Fachbereich ist alarmiert. Pakleppa weist darauf hin, dass die während des Asbest-Dialogs erarbeiteten gemeinsamen Erkenntnisse auf der Kippe stehen, sollten die Vorschläge in ihrer aktuellen Form umgesetzt werden. So fordert der Zentralverband energisch, dass das Kabinett die Verordnung überarbeitet und Bauherren stärker in die Pflicht nimmt, um sicherzustellen, dass Asbestuntersuchungen durchgeführt werden, noch bevor Aufträge an Baufirmen vergeben werden.

Ein zentraler Punkt in dieser Debatte ist die Annahme, dass gesetzliche Verpflichtungen zur Untersuchung von Asbest die dringend benötigten energetischen Sanierungen behindern könnten. Diese Befürchtung ist jedoch wenig stichhaltig, denn im Fall eines Verdachts auf Asbest muss ohnehin eine umfassende technische Untersuchung erfolgen. Pakleppa macht deutlich: „Wenn Asbest gefunden wird, entstehen zusätzliche Kosten für die Sanierung, daher ist es besser, sich der Problematik gleich zu stellen, statt sie zu ignorieren.“

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Ein Balanceakt zwischen Klimaschutz und Gesundheitsschutz

In der gesamten Branche sorgt die drohende Gefahrstoffverordnung für Frustration und Unruhe. Eine solche Regelung, die den Gesundheitsschutz minimalisiert, könnte mittelfristig negative Effekte auf die Arbeitssituation vieler Bauarbeiter haben. Asbest ist nicht nur gesundheitsschädigend, sondern auch krebserregend, weshalb der Schutz für die Beschäftigten höchste Priorität haben sollte.

Die Tatsache, dass Gesundheitsschutz und Klimaschutz in einem Atemzug diskutiert werden, verdeutlicht die Komplexität der aktuellen Herausforderung in der Bauwirtschaft. Die Verordnung könnte im schlimmsten Fall lesitungsfähige Unternehmen dazu zwingen, sich gegeneinander auszuspielen, während etwas tatsächlich Sinnvolles, wie der Arbeitsschutz, in den Hintergrund gedrängt wird. Wir stehen an einem entscheidenden Punkt, der letztlich die Qualität im Bauwesen und die Sicherheit der Arbeiter beeinflusst.

Letztendlich ist es entscheidend, ein umfassendes und ausgewogenes Regelwerk zu schaffen, das die Gesundheit der Bauarbeiter schützt und gleichzeitig den Anforderungen an den Klimaschutz gerecht wird. Ein Dialog auf Augenhöhe zwischen Bauherren, Unternehmen und der Politik könnte der Schlüssel zu einer zukünftigen Lösung sein.

Die Herausforderungen bei der Asbestkontrolle

Die Thematik rund um Asbest ist nicht neu und hat in Deutschland eine lange Geschichte. Seit seiner Identifizierung als gesundheitsschädlich hat Asbest schon viele rechtliche und gesellschaftliche Diskussionen ausgelöst. In den 1990er Jahren wurde Asbest in vielen Ländern, einschließlich Deutschland, dessen Verwendung in neuen Baumaterialien stark eingeschränkt. Dennoch bleibt der Umgang mit bestehendem Asbest in älteren Gebäuden eine zentrale Herausforderung, insbesondere im Rahmen von Sanierungsarbeiten.

Die gesundheitlichen Risiken, die durch Asbestverunreinigungen entstehen, sind gut dokumentiert. So weist das Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin darauf hin, dass die Einatmen von Asbestfasern zu schweren Atemwegserkrankungen und zu Lungenkrebs führen kann. Dies unterstreicht die Dringlichkeit, verantwortungsvolle Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeiter und die Öffentlichkeit zu schützen.

Regulatorische Rahmenbedingungen und Anpassungen

Die Gefahrstoffverordnung ist Teil einer Vielzahl von rechtlichen Vorkehrungen, die sicherstellen sollen, dass Gefahrenstoffe korrekt behandelt und Risiken minimiert werden. Zu den Anforderungen zählen Details zur Ermittlung und Dokumentation von Asbest in Gebäuden. Die bestehenden Vorschriften erfordern von Bauherren oft weitreichende Maßnahmen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes, bevor Sanierungsarbeiten beginnen können.

Die neue Verordnung könnte jedoch dazu führen, dass die Verantwortung für die Asbesterkundung allein auf die Baufirmen übertragen wird. Felix Pakleppa vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe warnt, dass diese Änderung nicht nur die Kosten für Sanierungen erhöhen könnte, sondern auch zur Unsicherheit in der Branche führt, da Hersteller und Auftraggeber möglicherweise unterschiedliche Standards und Praktiken anwenden. Dies könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass Bauarbeiten unter unsicheren Bedingungen durchgeführt werden.

Wirkung auf die Bauwirtschaft

Die Bauwirtschaft in Deutschland spielt eine entscheidende Rolle für die Gesamtwirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Statistiken des Statistischen Bundesamts zeigen, dass der Bau- und Ausbau in der Bauwirtschaft im Jahr 2022 ein Volumen von über 140 Milliarden Euro erreichte. Ein hohes Auftragsvolumen erfordert jedoch auch ein hohes Maß an Fachwissen und Verantwortung, insbesondere im Umgang mit gefährlichen Materialien wie Asbest.

Die laufenden Diskussionen über die Gefahrstoffverordnung werfen Fragen auf, wie sich eine unzureichende Regelung letztendlich langfristig auf die Branche auswirken könnte. Die Gefahr, dass Bauunternehmen sich nicht ausreichend vorbereiten oder Aufträge nicht entsprechend der erforderlichen Sicherheitsstandards ausführen, ist ein Thema von großer Bedeutung. Dies könnte dazu führen, dass im Endeffekt nicht nur die Sicherheit der Arbeiter, sondern auch die Effizienz des gesamten Sanierungsprozesses gefährdet wird.

– NAG

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