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Kampf um sexuelle Gesundheit: 72-Jährige in Hannover verliert Klage gegen Kasse

Eine 72-jährige Frau aus Hannover scheitert vor dem Landessozialgericht in Celle mit ihrer Klage gegen die Krankenkasse, die eine dringend benötigte Lasertherapie zur Linderung ihrer Schmerzen beim Sex aufgrund ihrer Altersdiskriminierung ablehnt – ein Urteil, das die sexuelle Gesundheit älterer Menschen in den Hintergrund drängt!

Eine mutige 72-Jährige aus Hannover ging für ihre sexuelle Gesundheit in den Kampf! Sie wollte sich einer Laserbehandlung unterziehen, um schmerzhafte Erfahrungen beim Sex endlich hinter sich zu lassen. Doch die gesetzliche Krankenkasse zog den Roten Stift: „Nicht mit uns!“ – so die klare Absage!

Die heiße Debatte fand vor dem Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen statt, welches am Montag in Celle sein Urteil fällte. Die Klägerin litt nach den Wechseljahren unter extremen Beschwerden wegen trockener Schleimhäute im Intimbereich, die ihr jede Freude am Sexualleben nehmen. Leider fand das Gericht keine Überzeugung für eine Kostenübernahme der Lasertherapie – eine Entscheidung, die für viele ältere Menschen Fragen aufwirft, wenn es um ihre sexuelle Gesundheit geht.

Was die Krankenkasse ablehnte

Die Krankenkasse wischte ihren Antrag einfach vom Tisch. Der Grund? Diese Laserbehandlung sei keine anerkanntes Kassenleistung, so die Behauptung: „Keine Erstattung ohne schweren Grund!“ Die Rentnerin konterte mit der Behauptung, dass es keine andere Behandlungsmöglichkeit für sie gäbe. Studien hätten die positive Wirkung der Laserbehandlung offenbart, die ihr Frauenarzt ausdrücklich empfohlen hatte. Und was bringt die Lasertherapie? Eine verbesserte Kollagen- und Elastinbildung – das könnte ihr Zustand erheblich verbessern und vielleicht sogar eine dauerhafte Hormontherapie überflüssig machen!

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Doch das Gericht sah es anders: Es gab keine Altersdiskriminierung, denn auch jüngere Menschen hätten keinen Anspruch auf diese nicht genehmigte Behandlung. „Die Therapie muss durch den Gemeinsamen Bundesausschuss zugelassen sein“, stellten die Richter klar. Politische Dimensionen konnten in dieser Entscheidung nicht berücksichtigt werden.

Ein weiterer Rückschlag für die 72-Jährige

Die unermüdliche Frau hatte zuvor schon vor dem Sozialgericht Hannover eine Niederlage erlitten. Und jetzt folgt ein weiterer Misserfolg mit ihrer Berufung! Ihre letzte Hoffnung – eine Revision – wurde nicht zugelassen. Ein bitterer Rückschlag für die Rentnerin, die für ihren Wunsch nach sexueller Selbstbestimmung kämpfte!

Die Diskussion über die Gesundheitsversorgung Älterer wird durch diesen Fall neu entfacht und wirft schwerwiegende Fragen auf: Wie ernst nehmen wir eigentlich die sexuelle Gesundheit älterer Menschen? Und welche Behandlungen sollten Staat und Krankenkasse auf allen Altersstufen unterstützen?

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– NAG

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