GesundheitVogelsbergkreis

„Hitzefrei für Dachdecker: Schutzmaßnahmen in der Gluthitze des Vogelsbergkreis“

Dachdecker im Vogelsbergkreis erhalten bei extremen Temperaturen zwischen April und November ein Ausfallgeld, um während der Arbeitspausen in der prallen Sonne gesundheitlich abgesichert zu sein, wie am 09.08.2024 von der IG BAU berichtet wurde.

Die Herausforderungen für Dachdecker im Vogelsbergkreis

Die Arbeit auf Dächern bringt nicht nur handwerkliche Fähigkeiten, sondern auch erhebliche Herausforderungen mit sich, insbesondere bei extremen Wetterbedingungen. Im Vogelsbergkreis, einem der aktiven Regionen für Dachdeckerarbeiten, müssen die Fachkräfte oft unter schwierigen klimatischen Einflüssen ausführen, was nicht nur die Gesundheit, sondern auch die finanzielle Sicherheit der Beschäftigten betrifft.

Hitzefrei als notwendige Maßnahme

Die rund 160 Dachdecker im Vogelsbergkreis sind regelmäßig den hohen Temperaturschwankungen und intensiver Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Peter Manns von der Dachdecker-Gewerkschaft IG BAU Hessen-Mitte hebt hervor, dass „Hitzefrei fürs Dach“ nicht nur eine Erholungsmaßnahme, sondern eine essentielle Sicherheitsvorkehrung ist. „Wenn die Hitze unerträglich wird, müssen auch die Profis vom Dach“, so Manns. Dieser Ansatz unterstreicht die Wichtigkeit des Arbeitsschutzes in Berufen, die häufig im Freien ausgeübt werden.

Finanzielle Absicherung durch Ausfallgeld

Ein beunruhigendes Wetter kann nicht nur zu gesundheitlichen Risiken führen, sondern auch zu finanziellen Einbußen. Um zu verhindern, dass Arbeitnehmer in solchen Fällen bedeutend weniger verdienen, wurde ein sogenanntes „Ausfallgeld“ eingeführt. Dieses stellt sicher, dass die Beschäftigten trotz wetterbedingter Arbeitsausfälle relativ gute Löhne erhalten – etwa Dreiviertel ihres üblichen Stundenlohns. Manns betont, dass dieser „Wetter-Puffer“ in der Lohntüte für die Dachdecker unerlässlich ist, um die finanziellen Herausforderungen bei wetterbedingten Arbeitsunterbrechungen abzufedern.

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Wetterbedingungen und ihre Folgen

Das Ausfallgeld wird in den Monaten von April bis November gewährt, wenn das Wetter extremer ist. Bei starker Hitze, Stürmen oder Starkregen können Dachdecker in diesen acht Monaten bis zu 53 Stunden an Arbeitszeit einbüßen, ohne dabei große finanzielle Einbußen zu erleiden.

Die Rolle der Sozialkassen

Die Auszahlung des Ausfallgeldes erfolgt über die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks, wodurch die Existenzsicherung für die Fachkräfte während extremer Wetterbedingungen gewährleistet wird. Dies zeigt, wie wichtig eine Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaften und sozialen Institutionen ist, um den Herausforderungen an der Baustelle effektiv zu begegnen.

Ein Blick in die Zukunft

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anstrengungen im Vogelsbergkreis, Dachdeckern beim Umgang mit extremen Wetterbedingungen rückhalt zu geben, nicht nur ihrer Gesundheit zugutekommen, sondern auch das Handwerk langfristig stärken. Die Balance zwischen Arbeitgeberinteressen und dem Schutz der Arbeitnehmer ist entscheidend für eine nachhaltige Entwicklung in diesem Sektor.

– NAG

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