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Elektronische Patientenakte: So sichern Sie Ihre Gesundheitsdaten!

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird 2025 das Gesundheitswesen revolutionieren, indem sie alle medizinischen Dokumente digital vereint und so Doppeluntersuchungen vermeidet – doch jeder muss selbst entscheiden, wer Zugriff hat und ob er überhaupt mitmachen will!

Im Jahr 2025 wird sich im deutschen Gesundheitswesen einiges verändern. Die Zeiten der Papierakte sind vorbei. Stattdessen soll die elektronische Patientenakte, kurz ePA, alle relevanten medizinischen Daten an einem Ort bündeln und somit den Austausch zwischen Ärztinnen und Ärzten erleichtern. Marco Chwalek erklärt, wie dieses neue System funktionieren wird.

Das Hauptziel der ePA besteht darin, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und eine effizientere Kommunikation zwischen den medizinischen Fachkräften herzustellen. Doch um Kontrolle über die eigenen medizinischen Daten zu behalten, müssen die Patienten selbst aktiv werden. Ali Roodsari vom Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" beschreibt den Registrierungsprozess: Um die ePA verwalten zu können, ist es erforderlich, die App der Krankenkasse herunterzuladen. Anschließend erfolgt eine Registrierung, die je nach Kasse unterschiedlich ablaufen kann. Ein Wechsel der Krankenkasse wird dabei ebenfalls berücksichtigt, da die Daten nahtlos mitgenommen werden.

Wer befüllt die ePA?

Eine zentrale Frage bleibt jedoch: Wer trägt die Gesundheitsdaten in die ePA ein? Laut Roodsari sind es in erster Linie die Ärztinnen und Ärzte, die relevante Dokumente wie Arztbriefe oder Röntgenbilder hochladen. Die Patienten haben allerdings die Vollmacht zu entscheiden, wer Zugang zu ihren Daten hat und für wie lange. In den Einstellungen ihrer ePA können sie dies individuell festlegen und so ihre Privatsphäre schützen.

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Trotz der Vorteile der ePA gibt es Menschen, die aus persönlichen Gründen gegen die Einführung dieser digitalen Akte sind. Roodsari informiert darüber, dass Patienten die Möglichkeit haben, einer Nutzung der ePA zu widersprechen. Hierzu sollten sie sich direkt an ihre Krankenkasse wenden, entweder über ein Online-Formular oder per Telefon. Selbst nachdem die ePA angelegt wurde, können sie jederzeit in den Widerspruch gehen, und ihre Daten werden daraufhin gelöscht.

Das bedeutet, dass jeder Patient letztendlich selbst bestimmen kann, ob und wie seine Daten in der ePA verwaltet werden. Wenn jemand sich nicht selbst darum kümmern möchte, wird keine weitere Handlung benötigt. Der "Senioren Ratgeber" berichtet, dass die ePA für die meisten eine Bereicherung im Umgang mit den eigenen Gesundheitsdaten darstellt, da sie den Zugriff vereinfacht und die medizinische Versorgung verbessert.

Weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte sind online verfügbar.www.presseportal.de bietet hierzu umfassende und aktuelle Berichte.


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