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Chaos bei RSV-Impfungen: Eltern verzweifelt, Impfstoff knapp in Thüringen!

Der Beginn der RSV-Impfungen für Säuglinge in Thüringen gestaltet sich nach Angaben der Kinder- und Jugendärzte als schwierig. Laut Dirk Rühling, dem Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte in der Region, gibt es erhebliche regionale Unterschiede bei der Verfügbarkeit des Impfstoffs. In Weimar, wo Rühling tätig ist, sei der Impfstoff derzeit nicht erhältlich, und es gibt keine Informationen über ein mögliches Lieferdatum. Dies führt dazu, dass besorgte Eltern in die Arztpraxis kommen, ohne dass die Ärzte eine Lösung anbieten können.

Im Gegensatz dazu berichtet das Universitätsklinikum Jena von einem reibungslosen Ablauf bei den Impfungen mit dem Antikörper Nirsevimab. Hier sei bis jetzt kein Lieferengpass aufgetreten. Das Thüringer Gesundheitsministerium hat jedoch bisher kaum Informationen darüber, wie die Impfungen in ganz Thüringen verlaufen und wie viel Impfstoff tatsächlich zur Verfügung steht. Bereits Ende September hatte das Bundesgesundheitsministerium auf einen Mangel hingewiesen.

Zahlen und Bedeutung der Impfung

Die Infektion mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) ist besonders für Babys gefährlich und eine häufige Ursache für Atemwegserkrankungen. In Thüringen mussten seit Oktober 2023 bis Juni 2024 insgesamt 415 infizierte Kinder im Krankenhaus behandelt werden, wobei fast die Hälfte dieser kleinen Patienten jünger als ein Jahr alt war. Der Impfstoff soll nun Kindern, unabhängig von bestehenden Risikofaktoren, verabreicht werden, um sie vor schweren Krankheitsverläufen zu schützen. Die Kosten für die Impfung übernimmt die Krankenkasse.

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Allerdings weist Rühling auf ein großes Missverständnis bezüglich der Anspruchsberechtigung hin. Nur Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren sind, haben momentan Anspruch auf die Impfung. Diese Regelung sorgt für Verwirrung unter Eltern, da viele der Annahme sind, dass alle Kinder unter einem Jahr die Impfung erhalten können. Tatsächlich geht es um die erste RSV-Saison, die für den Zeitraum von Oktober bis März festgelegt wurde. Dies bedeutet, dass Babys, die vor dem 31. März 2024 zur Welt kommen, sich hypothetisch bereits mit RSV angesteckt haben könnten und somit keinen Anspruch auf die Impfung haben.

Rühling ermutigt, dass diese komplexen Regelungen nur im ersten Jahr auftreten. In Zukunft sollen Babys, die zwischen Oktober und März geboren werden, schnell nach der Geburt die Spritze erhalten. Für Kinder, die zwischen April und September zur Welt kommen, wird empfohlen, Nirsevimab vorzugsweise vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison zu verabreichen.

Diese Impfung könnte Eltern eine wichtige Sicherheit bieten, besonders in einem Jahr, in dem RSV-Infektionen sehr häufig sind. Um mehr über die Verfügbarkeit und Regierungsvorgaben zu erfahren, ist es ratsam, die Quellen und aktuellen Informationen zu konsultieren, wie sie beispielsweise auf www.borkenerzeitung.de zu finden sind.

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