Am Donnerstag, dem 17. Oktober 2024, beginnt der Deutsche Bundestag mit der ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit. Dieses neue Gesetz, bekannt als Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (20/13249), soll den gesundheitlichen Digitalisierungsprozess vorantreiben. Nach einer etwa 40-minütigen Diskussionsrunde wird der Entwurf an die Ausschüsse weitergeleitet, wobei der Gesundheitsausschuss die federführende Rolle spielt.
Die Hauptaufgabe dieser Gesetzesinitiative ist es, die technische Transformation im Gesundheitswesen zu beschleunigen. Laut Bundesregierung fehlt es gegenwärtig an einer zentralen Verantwortung und den nötigen Kompetenzen zur Koordination der vielschichtigen Regelungen und Vorgaben, die in diesem Sektor existieren.
Die Rolle der Gematik
Ein wesentlicher Aspekt des Gesetzentwurfs ist der Ausbau der Gesellschaft für Telematik (gematik) zu einer Digitalagentur. Diese Agentur soll eine Schlüsselstelle in der Digitalisierung des Gesundheitswesens einnehmen und ist verantwortlich für die Telematikinfrastruktur (TI). Aktuell benachteiligende Faktoren wie Interoperabilität und Nutzerfreundlichkeit führen dazu, dass die verfügbaren digitalen Möglichkeiten nur unzureichend umgesetzt werden. Daher soll die gematik durch das neue Gesetz gestärkt werden, um diese Herausforderungen besser anzugehen.
Ein zentrales Ziel der Digitalagentur ist die Steuerung der Entwicklung und Bereitstellung dringend benötigter Komponenten und Dienste der TI. Um die Funktionsfähigkeit und Stabilität dieser Infrastruktur sicherzustellen, sieht das Gesetz auch vor, dass externe Stakeholder frühzeitig in die Prozesse eingebunden werden. Dies soll eine schnellere und qualitativ hochwertigere Bereitstellung der Anwendungen für Nutzer ermöglichen.
Darüber hinaus wird der Digitalagentur ein hoheitlicher Aufgabenbereich zugewiesen. Dies umfasst die Zulassung und Zertifizierung der neuen Technologien sowie die Prüfung und Wiederherstellung der Sicherheit der TI im Allgemeinen. Insbesondere soll die Agentur bei Sicherheitsbedrohungen sofort reagieren und gegebenenfalls Maßnahmen einleiten, um die Integrität der Systeme zu schützen.
Standardisierung und Unterstützung
Die Digitalagentur wird auch die Verantwortung für das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) übernehmen. Diese Institution wird künftig Anforderungen an informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen definieren, um sicherzustellen, dass alle Systeme tatsächlich miteinander kommunizieren können. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Nutzung der digitalen Angebote in Arztpraxen und anderen Einrichtungen zu optimieren.
Zusätzlich wird die Agentur die Nutzerfreundlichkeit der Dienste und Komponenten der TI bewerten und sicherstellen, dass bei der Entwicklung dieser Technologien Standardisierung eingehalten wird. Ein weiteres Ziel ist es, Hürden, die die Nutzung dieser digitalen Angebote erschweren, abzubauen. Die Unterstützung der Selbstverwaltung bei der Digitalisierung der Versorgungsprozesse und in der Pflege stellt ebenfalls eine bedeutende Aufgabe dar.
Ein besonderes Augenmerk liegt zudem auf dem elektronischen Rezept (E-Rezept) und den sicheren Kommunikationslösungen im medizinischen Bereich, wie dem TI-Messenger. Hierbei ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geplant, um die Sicherheit der digitalen Prozesse weiter zu stärken.
Dieser Gesetzentwurf markiert somit einen entscheidenden Schritt in die Zukunft des Gesundheitswesens in Deutschland, wobei die digitale Transformation sowohl für medizinisches Fachpersonal als auch für Patienten von erheblichem Nutzen sein könnte. Für weitere Informationen zu diesem Thema finden sich umfassende Details in einem Bericht auf www.bundestag.de.