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Achtung: Gefährlicher Rückruf für Wasabi-Erdnüsse – Jetzt handeln!

Achtung, Snack-Liebhaber! Das Bundesamt warnt vor dem Verzehr von Wasabi Erdnüssen der Firma Menken Orlando, da diese möglicherweise das nicht gekennzeichnete Allergen Senf enthalten und so für Allergiker zur Gesundheitsgefahr werden können – sofort Rückgabe in Norma-Filialen empfohlen!

In Dortmund hat das Bundesamt für Verbraucherschutz eindringlich vor dem Verzehr eines bestimmten Snacks gewarnt. Die Firma Menken Orlando hat einen Rückruf für den asiatischen Snack „Wasabi Erdnuss (TAO)“ gestartet. Der Grund für diese Maßnahme ist ernst: Das Produkt könnte unkennzeichneten Senf enthalten, was für Menschen mit einer Senf-Allergie potenziell gefährlich ist.

Der Rückruf betrifft nicht nur Dortmund, sondern auch mehrere Bundesländer, darunter Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Kunden sind aufgefordert, den Snack nicht zu konsumieren und ihn stattdessen umgehend aus ihrem Haushalt zu entfernen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat darauf hingewiesen, dass allergische Reaktionen unterschiedlich ausfallen können; von milden Symptomen wie Juckreiz bis hin zu schweren allergischen Schocks. Daher ist es besonders wichtig, bei Allergien Vorsicht walten zu lassen.

Details zum Rückruf

Der Rückruf betrifft das Produkt „Asiatischer Snack – Wasabi Erdnuss (TAO)“ mit der Chargen-Nummer 24254 und einem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 23. März 2025. Die Rückrufaktion wurde notwendig, da sich die allergene Zutat Senf möglicherweise im Produkt befindet, ohne dass dies auf der Verpackung angegeben ist. Dies könnte für Allergiker zu gesundheitlichen Risiken führen.

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  • Betroffenes Produkt: Asiatischer Snack – Wasabi Erdnuss (TAO)
  • Hersteller: Menken Orlando
  • Betroffene Bundesländer: Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 23. März 2025
  • Chargen-Nummer: 24254
  • Verpackungseinheit: 150 Gramm

Verbraucher, die das betroffene Produkt noch zuhause haben, sollten es in jeder Norma-Filiale zurückbringen, auch ohne Kassenbon, um den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Die Verbraucherzentrale betont, dass Kunden ein Recht auf einwandfreie Produkte haben und bei Problemen immer der erste Ansprechpartner der Lebensmitteleinzelhändler sein sollte.

Die Warnung des Bundesamtes hat bereits zu reger Diskussion geführt, da die Unsicherheit über Inhaltsstoffe viele Verbraucher beunruhigt. In Zeiten, in denen Allergien immer weiter verbreitet sind, ist eine klarere Kennzeichnung von Lebensmitteln unerlässlich, um die Sicherheit der Konsumenten zu gewährleisten. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer strengeren Regelung und Überwachung von Lebensmitteln.

Es bleibt abzuwarten, wie die betroffenen Unternehmen auf diese Warnungen reagieren und ob es weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Produktsicherheit geben wird. Hintergrundinformationen zu diesem Rückruf finden sich auch in einem ausführlichen Bericht auf www.ruhr24.de.

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