Widerspruch im Petitionsausschuss: WHO-Vertrag gefährdet Souveränität!
Der Petitionsausschuss des Nationalrats diskutiert Gesundheitsthemen, darunter der WHO-Pandemievertrag und Pflegeleistungen.

Widerspruch im Petitionsausschuss: WHO-Vertrag gefährdet Souveränität!
Am 23. Oktober 2025 fand im Petitionsausschuss des Nationalrats ein Hearing statt, bei dem mehrere gesundheitspolitische Anliegen behandelt wurden. Der Fokus lag vor allem auf den Auswirkungen internationaler Gesundheitsvorschriften und der Rolle der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Laut einem Bericht von OTS wählten Oppositionsparteien Gesundheitsinitiativen für diese Sitzung aus, darunter Forderungen der FPÖ, den WHO-Pandemievertrag abzulehnen. Die Abgeordnete Marie-Christine Giuliani-Sterrer stellte klar, dass es sich hierbei nicht um eine Verschwörungstheorie handle.
Ein zentrales Thema waren die nationalen Souveränität und Grundrechte, die durch die WHO gefährdet gesehen werden. Juristin Silvia Behrendt äußerte Bedenken hinsichtlich der einseitigen Machtbefugnisse des WHO-Generaldirektors und kritisierte, dass Österreich das Verhandlungsmandat für das Pandemieübereinkommen an die Europäische Kommission übertragen hat. Ihre Behauptung deutete auf einen möglichen Eingriff in die Souveränität Österreichs hin.
Der WHO-Pandemievertrag
Im Kontext der Diskussion über den Pandemievertrag, der von den WHO-Mitgliedern als Reaktion auf die Corona-Pandemie beschlossen wurde, betonte die WHO, dass der Vertrag darauf abzielt, besser auf zukünftige Pandemien vorbereitet zu sein. Tagesschau berichtet, dass der Vertrag Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitssysteme und Beobachtung des Tierreichs vorsieht, um Krankheitsausbrüche schnell zu erkennen. Zudem sollen Lieferketten für Schutzausrüstung, Medikamente und Impfstoffe aufgebaut werden, um Chaos wie während der Corona-Pandemie zu vermeiden.
Einige der strittigen Aspekte des Vertrags umfassen Forderungen, die Anforderungen an die Überwachung von Tierkrankheiten zu schärfen sowie finanzielle Unterstützung für ärmere Länder sicherzustellen. Correctiv stellt klar, dass die WHO nicht die Befugnis hat, nationale Gesetze zu erlassen oder obligatorische Maßnahmen wie Lockdowns anzuordnen. Laut Artikel 22, Nummer 2 des Vertrags bleiben Entscheidungen über Gesundheitsmaßnahmen in der Verantwortung der nationalen Gesundheitsbehörden.
Bürgeranliegen und andere Themen
Im Hearing wurden neben dem WHO-Pandemievertrag auch andere Anliegen behandelt. Eine Bürgerinitiative zur Anerkennung freiberuflicher Pflegefachpersonen im ASVG wurde debattiert, wobei Wundmanagerin Maria Brandstötter auf die steigende Bedeutung freiberuflicher Pflegekräfte verwies. Nachteile bestehen darin, dass Pflegeleistungen wie Wundmanagement in den Leistungskatalog der Krankenkassen nicht aufgenommen sind.
Der Petitionsausschuss behandelte zudem folgende Themen: die Entschädigung von Hochwasseropfern, die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer und die Festlegung einer Wahlkampfkostenobergrenze. Ein Sammelbericht über alle behandelten Petitionen und Bürgerinitiativen wurde einstimmig angenommen.
Die Diskussionen rund um den Pandemievertrag und die Anliegen der Bürger zeigen einmal mehr die Komplexität gesundheitspolitischer Themen, die sowohl nationale als auch internationale Dimensionen haben.