Die geplante Leerstandssteuer der Tiroler Landesregierung steht unter heftiger Kritik. Laut dem Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) könnte diese Steuer bis zu 30 Prozent des festgelegten „Basismietwerts“ betragen, der von externen Firmen ermittelt wird. Diese drastische Maßnahme wird in Frage gestellt, insbesondere angesichts der von Greenpeace veröffentlichten Leerstandsquote von 4,7 Prozent in Österreich, die als unproblematisch angesehen wird, da eine natürliche Leerstandsquote von bis zu fünf Prozent als unvermeidbar gilt.
Die Anpassung des Mietrechts wird als vermeintliche Lösung diskutiert, um die Ursachen für den Leerstand anzugehen. Die Tiroler Landesregierung erkennt an, dass das tatsächliche Problem nicht im Leerstand selbst, sondern im bestehenden Mietrecht liegt. Der ÖHGB-Präsident Martin Prunbauer betont die Notwendigkeit einer Reform: „Das österreichische Mietrecht zählt bereits jetzt zu den weltweit am strengsten regulierten Mietrechtsgesetzen. Es ist höchst an der Zeit, dieses Gesetz endlich aus seinen Fängen zu befreien.“ Die hohen Abgaben könnten zudem Eigentümer betreffen, die ihre Immobilien langfristig für Familienangehörige planen.
Bürokratischer Aufwand und Eigentumsrecht
Zusätzlich wird bezweifelt, dass die registrierten Abfragen zur Identifizierung leerstehender Wohnungen tatsächlich effizient sind. Laut dem ÖHGB führen die zahlreichen möglichen Gründe für Leerstand zu einem immensem bürokratischen Aufwand ohne garantierten Erfolg. Prunbauer warnt: „Die Missachtung des Grundrechts auf Eigentum und dessen sukzessive Aushöhlung richten einen schweren gesellschaftspolitischen Schaden an.“ Die beabsichtigten Steuererhöhungen könnten vor allem die kleinen Eigentümer treffen und nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, zur Wohnraummobilisierung führen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine solche Steuer sind kompliziert und könnten an den Gleichheitsgrundsatz gebunden werden. Eine sachlich gerechtfertigte Lösung muss her, um hohe Abgaben auf Leerstand zu legitimieren. Ein flexiblerer Wohnungsmarkt könnte durch Lockerungen der Mietrechtregelungen mehr Wohnraum bieten als jede Strafsteuer es könnte, stellt Prunbauer abschließend fest.
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