Der Rechnungshof hat sich aus aktuellen Gründen an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt, um eine erheblichen Rechtsstreit mit der FPÖ zu klären. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Prüfung der Wahlkampfkosten zur EU-Wahl im vergangenen Jahr. Dieser Schritt wurde in den letzten Tagen von Rechnungshof-Sprecher Christian Neuwirth angekündigt.
Die FPÖ, die sich bezüglich der Prüfung in einem schwierigen Fahrwasser befindet, möchte die Einsichtnahme in ihren EU-Wahlkampfbericht verweigern und argumentiert, die Gesetzesgrundlage für die Prüfung sei verfassungswidrig. Die Situation gestaltet sich komplex, da der VfGH nun klären soll, ob die Prüfkompetenz des Rechnungshofs nach dem neugefassten Parteiengesetz verfassungskonform ist.
Details zur Prüfung der Wahlkampfkosten
Die Prüfung der Wahlwerbungsberichte aller Parteien wurde im Rahmen des im Jahr 2022 verschärften Parteiengesetzes vorgenommen. Nach diesem Gesetz sind politische Parteien verpflichtet, ihre Berichte über Wahlkampfkosten innerhalb von 82 Tagen nach der Wahl dem Rechnungshof vorzulegen. Dies geschah zuletzt im Zuge der EU-Wahl 2024.
Im Zuge der aktuellen Prüfungen hat der Rechnungshof auch deutlich gemacht, dass er Befugnisse hat, Unterlagen anzufordern und Kontrollen vor Ort durchzuführen. Während kein anderes politisches Lager ähnliche Probleme wie die FPÖ hatte, verweigert diese die Kooperation und hat auf mehrere Aufforderungen zur Übermittlung der erforderlichen Unterlagen nicht reagiert.
Finanzielle Aspekte der Wahlkampfkosten
Die Rückerstattung der Wahlkampfkosten bei der EU-Wahl betrug 2,5 Euro pro Stimmberechtigtem und die FPÖ erhielt insgesamt 3,7 Millionen Euro. Insgesamt wurden Rückerstattungen an mehrere Parteien ausgezahlt, darunter die ÖVP mit 4,2 Millionen Euro und die SPÖ mit 3,2 Millionen Euro.
Bei den Ausgaben für den Wahlkampf konnte die ÖVP mit 6,3 Millionen Euro die höchsten Aufwendungen aufweisen, gefolgt von der FPÖ (3,7 Millionen Euro), der SPÖ (3,3 Millionen), den Grünen (2,7 Millionen Euro) und den NEOS mit 2,2 Millionen Euro. Hinter den Kulissen des Wahlkampfes sorgten insbesondere die von der FPÖ deklarierten Agenturkosten und ihre geringen Personalkosten für Diskussionen.
So gab die FPÖ lediglich rund 72.000 Euro für Agenturen an, während die ÖVP nahezu 1,1 Millionen Euro ausgab. Dies wirft Fragen auf über die tatsächliche finanzielle Dimension des FPÖ-Wahlkampfs, insbesondere da die Partei betont, ihre Kampagnen durch „kreative Köpfe“ selbst ohne externe Unterstützung erstellt zu haben.
Die Situation bleibt angespannt, und welche Auswirkungen die Entscheidung des VfGH auf die Prüfkompetenz des Rechnungshofs haben wird, ist noch ungewiss. Michael Schnedlitz, Generalsekretär der FPÖ, hat die Vorgehensweise des Rechnungshofs als absurd bezeichnet und betont, dass sparsame Parteien nicht unnötig durchleuchtet werden sollten, während die FPÖ versichert, alle Kosten wahrheitsgemäß angegeben zu haben.
Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, während der Rechnungshof an die Aufklärung der Grundsatzfrage arbeitet und die FPÖ auf die angekündigte Prüfung an Ort und Stelle reagiert.