Nationalrat beschließt historische Reform: Informationsfreiheit für alle!

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Nationalrat führt erste Lesung zur Informationsfreiheit durch. Grundrecht auf Zugang zu Informationen tritt am 1. September 2025 in Kraft.

Nationalrat führt erste Lesung zur Informationsfreiheit durch. Grundrecht auf Zugang zu Informationen tritt am 1. September 2025 in Kraft.
Nationalrat führt erste Lesung zur Informationsfreiheit durch. Grundrecht auf Zugang zu Informationen tritt am 1. September 2025 in Kraft.

Nationalrat beschließt historische Reform: Informationsfreiheit für alle!

Am 16. Juni 2025 hat der Nationalrat in Wien die Erste Lesung zur Änderung der Geschäftsordnung durchgeführt, um den neuen Anforderungen des Grundrechts auf Informationsfreiheit gerecht zu werden. Diese Anpassungen sind erforderlich, da das Informationsfreiheitsgesetz und begleitende Verfassungsbestimmungen am 1. September 2025 in Kraft treten werden. Damit wird die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit aufgehoben, was grundlegende Veränderungen im Umgang mit Informationen zwischen Bürger:innen und staatlichen Stellen zur Folge hat. Wie ots.at berichtet, wird künftig Artikel 22a B-VG festlegen, welche Informationen geheim bleiben dürfen.

Die Regelungen umfassen auch die verpflichtende Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem öffentlichem Interesse auf der Parlamentswebsite. Die Verantwortung für diese Veröffentlichungen obliegt dem Nationalratspräsidenten oder der Präsidentin, die in Rücksprache mit der Präsidialkonferenz handeln müssen. Ein entsprechender Antrag wurde nach der Ersten Lesung dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen, wo auch die Frist für die Beantwortung parlamentarischer Anfragen diskutiert werden soll. Bisher ist eine Antwort auf Anfragen von Abgeordneten innerhalb von acht Wochen vorgesehen, während das Informationsfreiheitsgesetz eine Frist von vier Wochen für Auskünfte an „Jedermann“ vorsieht.

Politische Reaktionen auf die Gesetzesänderungen

Die angekündigten Änderungen fanden unterschiedliche Resonanz im Nationalrat. Norbert Nemeth von der FPÖ äußerte Bedenken hinsichtlich einer möglichen Schlechterstellung der Abgeordneten. Im Gegensatz dazu sah Wolfgang Gerstl von der ÖVP die Gesetzesänderungen als Zeichen für mehr Transparenz und betonte die Trennung zwischen Interpellationsrecht und Informationsrecht. Muna Duzdar von der SPÖ bezeichnete den Beschluss als „historischen Moment“ und forderte gleichzeitig Anpassungen bei bestehenden Gesetzen. Alma Zadić von den Grünen sprach von einem „Meilenstein“, warnte jedoch vor möglichen Verzögerungen bei der Umsetzung der aktiven Informationspflicht.

Eine Herausforderung könnte die Implementierung eines Informationsregisters darstellen, das voraussichtlich nicht zum geplanten Zeitpunkt am 1. September 2025 in Kraft treten wird; jegliche Verzögerungen könnten sich auf mindestens drei Monate belaufen. Zadić forderte zudem Vorlagen für Anpassungen in zahlreichen Gesetzen sowie eine umfassende Diskussion im Geschäftsordnungsausschuss.

Ein neuer Grundrechtsschutz

Ab September 2025 tritt in Österreich ein verfassungsgesetzlich verankertes Recht auf Information gegenüber dem Staat in Kraft. Wie auf parlament.gv.at zu lesen ist, wurde das Gesetzespaket mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen, wobei die SPÖ dem Gesetz ebenfalls zustimmte. Kritiker, darunter die FPÖ und NEOS, verwiesen auf eine aus ihrer Sicht unzureichende Regelung für kleine Gemeinden unter 5.000 Einwohner:innen, die von der Informationspflicht ausgenommen werden. Harald Stefan, Abgeordneter der FPÖ, bezeichnete dies als Schaffung von Bürger:innen zweiter Klasse.

Zusätzlich äußerte NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger Bedenken, das Gesetz könnte durch einfachere Bundes- und Landesgesetze unterminiert werden. Dennoch bezeichneten Vertreter der ÖVP, SPÖ und Grünen das Gesetz als bedeutenden Schritt hin zu mehr Transparenz. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler hob hervor, dass Transparenz künftig die Regel und Geheimhaltung die Ausnahme sein soll.

Zur Schaffung eines neuen Verständnisses eines modernen Staates verankert das Gesetz eine proaktive Veröffentlichungspflicht für Informationen von allgemeinem Interesse. Das Ziel ist es, die Transparenz in der Verwaltung erheblich zu erhöhen, was als grundlegender Paradigmenwechsel angesehen wird. In Vorbereitung auf das Inkrafttreten müssen Schulungen und Anpassungen anderer Gesetze durchgeführt werden, um den neuen Anforderungen Rechnung zu tragen, wie aktuell auf bundeskanzleramt.gv.at dargestellt wird.