Eltern im Visier: Bis zu 1.000 Euro Strafe für Kopftuch-Verweigerer!
Eltern unkooperativer Schüler müssen künftig mit Geldstrafen bis zu 1.000 Euro rechnen. Bildungsministerium fördert Chancengleichheit.

Eltern im Visier: Bis zu 1.000 Euro Strafe für Kopftuch-Verweigerer!
Am 15. September 2025 beabsichtigt das Bildungsministerium, umfassende Sanktionen für unkooperative Eltern im Kontext eines neuen Kopftuchverbots einzuführen. Diese Sanktionen sollen dabei helfen, die Mitwirkungspflichten der Eltern konkret zu definieren. Geplant sind Verwaltungsstrafen von bis zu 1.000 Euro, die bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen verhängt werden können. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen Eltern Gespräche bei drohender Suspendierung oder Schulabbruch verweigern oder die Anwesenheit ihrer Kinder bei Pflicht-Sommerschulen nicht sicherstellen.
Wie dolomitenstadt.at berichtet, wurde der Gesetzesentwurf zum Kopftuchverbot am vergangenen Mittwoch zur Begutachtung eingereicht. Das Verbot sieht vor, dass das Tragen von Kopftüchern in öffentlichen und privaten Schulen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mehr zulässig ist. Dies geschieht unter dem Aspekt, dass das Kinderkopftuch als verbindlich und potenziell unterdrückend angesehen wird.
Details zum Gesetzesentwurf
Bei Verstößen gegen das Verbot müssen zunächst Gespräche zwischen der Schulleitung und den betroffenen Schülerinnen geführt werden. Sollten diese Gespräche keinen Erfolg bringen, wird die Bildungsdirektion eingeschaltet. Die möglichen Verwaltungsstrafen reichen dabei von 150 bis 1.000 Euro oder sogar einer Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Tagen. Das ist der zweite Anlauf für ein solches Verbot, nachdem ein vorausgehendes Gesetz 2020 vom Verfassungsgerichtshof gekippt wurde, da es als diskriminierend betrachtet wurde, weil es sich nicht neutral gegenüber allen Religionen verhielt.
Zusätzliche begleitende Maßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Schülerinnen und zur Einbeziehung von Eltern sowie Lehrkräften sind ebenfalls geplant. Die Bundesregierung hat betont, dass diese Maßnahmen zielen darauf ab, Mädchen zu stärken und soziale Druckverhältnisse zu minimieren.
Die Verordnung verpflichtet Eltern zur Einhaltung des neuen Gesetzes. Bei wiederholten Verstößen sollen zusätzliche Maßnahmen eingeleitet werden, unter anderem die Einbindung von sozialen Diensten. Bildungsminister Christoph Wiederkehr von den NEOS hebt hervor, dass die Mitarbeit der Eltern entscheidend ist, um den Bildungserfolg der Kinder sicherzustellen. Die Maßnahmen sollen sowohl dem Lehrpersonal Unterstützung bieten als auch die Chancengerechtigkeit für alle Schülerinnen fördern.
Reaktionen und Kontroversen
Die Reaktionen auf das Kopftuchverbot sind kontrovers. NEOS-Klubobmann Yannik Shetty ist der Meinung, dass das Kopftuch nicht als neutrales Kleidungsstück betrachtet werden kann und symbolisch für die Frühsexualisierung und Abwertung von Mädchen steht. SPÖ-Klubobmann Philipp Kucher hingegen hebt hervor, dass es um gleiche Chancen für alle Kinder gehe und dass Druck auf Mädchen oft von männlichen Verwandten ausgehe.
Eine französische Studie, die in diesem Kontext häufig zitiert wird, zeigt, dass ein ähnliches Verbot nicht zu einem Rückzug muslimischer Mädchen aus dem Bildungssystem führte, sondern deren schulische Leistungen tatsächlich verbesserte. Kritiker, darunter auch Verfassungsexperte Heinz Mayer, zeigen sich jedoch skeptisch bezüglich der verfassungskonformen Umsetzung des Verbots und der damit verbundenen Geldstrafen. Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) bezeichnet das Verbot als Symbolpolitik, die nicht nur verfassungswidrig, sondern auch den Gleichheitsgrundsatz verletzend ist.