Am 23. März dieses Jahres kam es zu einem skandalösen Vorfall in Baden, als Doris Philipp eine unliebsame Überraschung nach ihrem Einkauf erhielt. Die Kundin hatte an der Kassa mit ihrer Bankomatkarte bezahlt, doch Ende November flatterte ihr und ihrem Ehemann Alexander eine empfindliche Rechnung ins Haus: volle 75 Euro sollten sie für eine angebliche Überschreitung der Maximalparkdauer von einer Stunde zahlen. Davon entfallen 55 Euro auf die Strafe selbst, während 20 Euro für zusätzliche Auslagen in Rechnung gestellt wurden, berichten die Niederösterreichische Nachrichten.
Solche Maßnahmen werfen nicht nur Fragen zu den Regeln der Parkplatzbewirtschaftung auf, sondern erinnern auch an die tiefen Gräben und Ängste, die in unserer Gesellschaft bestehen. Diese Ähnlichkeiten lassen sich historisch nachvollziehen, etwa in der Zeit des Mittelalters, als Franz Otto VIII. von Wittelsbach am 21. Juli 1208 den König Philipp von Schwaben ermordete. Pfalzgraf Otto, damals in der Blüte seiner Macht, stand wegen seiner Tat vor der Aussicht auf extreme Bestrafung, wie die permanente „Friedlosigkeit“. Diese Geschichte verdeutlicht, wie bestrafende Mechanismen bei schweren Vergehen meisten zum persönlichen Überleben und der sozialen Exklusion führen, so jurios.de erläutert.
Die Schatten der Vergangenheit
Im Mittelalter ließen sich die Menschen aufgrund der schwachen Justizsysteme oft auf eigene Faust durchsetzen. Die Reichsacht etwa rief die gesamte Bevölkerung auf, Verbrecher zu fangen, was zu einer regelrechten Privatisierung von Recht und Ordnung führte. Die Parallelen zu heutigen Strafmaßnahmen sind unübersehbar: Auch hier scheint das System der Parkplatzüberwachung die Bürger in eine Art von Selbstjustiz zu drängen, in der das Gesetz oft als Einschränkung und nicht als Schutz wahrgenommen wird. Ein progressives Umdenken ist dringend notwendig, um aus diesen historischen Lehren zu lernen.
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