
Ein 17-jähriger Bursche sorgt derzeit für Aufsehen, nachdem er in sozialen Netzwerken wie Instagram sechs Mädchen mit dem Versenden von Nacktbildern erpresst hat. Wie salzburg.ORF.at berichtet, drohte der Angeklagte: „Schickt mir News, also Nacktbilder. Sonst passiert dir etwas. Wenn du mich ignorierst, mache ich dich viral.“ Diese Nötigung führte nun zu einer Verurteilung von vier Monaten Haft, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Verteidiger des jungen Mannes, Franz Essl, erklärte, dass sein Mandant schwer geschädigt sei und zum Zeitpunkt der Taten sexuell unerfahren war. „Es tut ihm sehr leid, was er hier den Mädchen angetan hat“, so Essl. Nach dem ersten sexuellen Kontakt habe der Bursche seine Aktivitäten im Internet eingestellt.
Rechtliche Folgen und mögliche Revision
Obwohl die Strafe ausgesetzt wurde, ist die Angelegenheit noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft überlegt, ob das Urteil für zu mild befunden wird. Die Möglichkeit einer Berufung steht im Raum, was darauf hindeutet, dass die rechtlichen Konsequenzen für den jungen Mann noch nicht endgültig sind. Für ihn könnte es eine Erleichterung bedeuten, dass diese Strafe in seinem polizeilichen Führungszeugnis nur eingeschränkt sichtbar sein wird, was ihm ermöglichen könnte, seinen Lehrplatz zu behalten, während er die Konsequenzen seiner Taten zu spüren bekommt.
Ein weiteres wichtiges Thema in der aktuellen Berichterstattung ist der Freispruch in einem Fall von Vergewaltigung einer Zwölfjährigen, wie wien.ORF.at berichtete. Der Freispruch wirft Fragen bezüglich der rechtlichen Handhabung solcher schweren Vorwürfe auf und verdeutlicht, wie heikel die Thematik rund um sexualisierte Gewalt in der Gesellschaft ist. Diese beiden Fälle zusammen spiegeln unterschiedliche Perspektiven auf das Rechtssystem und die Herausforderungen im Umgang mit sexuellen Delikten wider.
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