Finanzen

Wienerberger AG: Verwendung von eigenen Aktien erfolgt gemäß Zulassungsfolgepflicht

Die Wienerberger AG hat eine Zulassungsfolgepflichtmitteilung veröffentlicht. Am 29. Jänner 2024 hat der Vorstand beschlossen, eigene Aktien unter Ausschluss des Kaufrechts der Aktionäre zu verwenden. Dies dient als zusätzliche nicht-bare Transaktionswährung neben einem Barkaufpreisanteil zum Erwerb von 100% der Aktien der Terreal Holding SAS in Frankreich. Die Verwendung der 6.000.000 Stück eigener Aktien, was rund 5,37% des Grundkapitals der Wienerberger AG entspricht, wurde auf Basis der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 3. Mai 2022 außerbörslich durchgeführt. Der Transaktionsschluss erfolgte am 27.02.2024. Die Höchst- und Niedrigstwerte je Aktie lagen bei EUR 26,00. Der Gesamtwert der verwendeten Aktien beläuft sich auf EUR 156.000.000.

Laut der Wienerberger AG wurden Aktien, die einen Anteil von 5,37% des Grundkapitals darstellen, verwendet. Damit wurden Aktien im Sinne von § 7 Abs 3 Veröffentlichungsverordnung 2018, die mehr als 0,1% des Grundkapitals darstellen, verwendet und übertragen.

Es ist von Interesse, dass die Wienerberger AG bereits im 19. Jahrhundert gegründet wurde und seitdem einer der führenden Baustoffhersteller in Europa ist. Das Unternehmen hat eine lange Geschichte in Österreich und ist für seine hochwertigen Baustoffe bekannt.

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Die folgende Tabelle zeigt die relevanten Informationen zur Transaktion:

Datum Anzahl verwendeter eigener Aktien Anteil am Grundkapital Höchstwert je Aktie Niedrigstwert je Aktie Gesamtwert der verwendeten Aktien
27.02.2024 6.000.000 Stück rund 5,37% EUR 26,00 EUR 156.000.000

Diese Mitteilung hat Auswirkungen auf Aktionäre der Wienerberger AG, da durch die Verwendung eigener Aktien das Verhältnis zwischen Aktionären und dem Unternehmen beeinflusst wird. Die genauen Konsequenzen sollten jedoch in Absprache mit einem Fachmann geklärt werden.



Quelle: Wienerberger AG / ots

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