Finanzen

Wienerberger AG: Neue Beschlüsse zur Aktionärsverantwortung

Die Wienerberger AG hat auf ihrer 155. ordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 2024 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien: Der Vorstand wurde ermächtigt, eigene Aktien der Wienerberger AG innerhalb von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung zurückzukaufen. Der niedrigste Gegenwert pro Aktie beträgt 1 EUR und der höchste Gegenwert liegt maximal 20% über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten zehn Handelstage vor dem Rückkauf. Der Bestand an zurückgekauften eigenen Aktien darf 10% des Grundkapitals der Wienerberger AG nicht überschreiten.

2. Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien: Der Vorstand wurde für einen Zeitraum von fünf Jahren dazu ermächtigt, eigene Aktien auf andere gesetzlich zulässige Weise, wie beispielsweise einen außerbörslichen Verkauf, zu veräußern. Die Veräußerungsbedingungen werden vom Vorstand festgesetzt. Diese Ermächtigung gilt für die Gesellschaft, Tochterunternehmen oder Dritte, die im Namen der Gesellschaft handeln können.

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3. Herabsetzung des Grundkapitals: Der Vorstand wurde ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft durch die Einziehung von erworbenen eigenen Aktien herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist befugt, Änderungen der Satzung aufgrund der Einziehung von Aktien vorzunehmen.

Diese Beschlüsse ersetzen die früheren Ermächtigungen zum Rückkauf und zur Veräußerung eigener Aktien, die auf der 153. ordentlichen Hauptversammlung am 3. Mai 2022 gefasst wurden.

Dieser Beschluss hat möglicherweise Auswirkungen auf die Aktionäre der Wienerberger AG sowie auf den Aktienmarkt in Österreich. Der Rückkauf eigener Aktien kann sich positiv auf den Aktienkurs auswirken, da dadurch das Angebot reduziert wird. Die Veräußerung eigener Aktien ermöglicht es der Gesellschaft, Kapital zu generieren oder andere strategische Maßnahmen durchzuführen. Die Herabsetzung des Grundkapitals könnte auf eine strategische Neuausrichtung des Unternehmens hindeuten.

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Historisch gesehen hat die Wienerberger AG eine lange Geschichte als führender Baustoffhersteller in Österreich. Das Unternehmen wurde 1819 gegründet und hat sich seitdem zu einem internationalen Konzern entwickelt, der in über 30 Ländern tätig ist. Es ist bekannt für seine Ziegelprodukte und hat eine starke Präsenz auf dem europäischen Markt.

Im Folgenden finden Sie eine Tabelle mit den wichtigsten Informationen zu den Beschlüssen der Hauptversammlung:

Beschlüsse|Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien|Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien
—|—|—
Dauer|30 Monate ab dem Tag der Beschlussfassung|5 Jahre ab dem Tag der Beschlussfassung
Gegenwert|Niedrigster Gegenwert: 1 EUR pro Aktie
Höchster Gegenwert: maximal 20% über vorherigem Börsenkurs|Festsetzung durch den Vorstand
Maximaler Bestand|10% des Grundkapitals der Wienerberger AG|Nicht spezifiziert
Zustimmung|Keine weitere Beschlussfassung der Hauptversammlung erforderlich|Mit Zustimmung des Aufsichtsrats



Quelle: Wienerberger AG / ots

Quelle/Referenz
ots.at

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