Finanzen

UNIQA Insurance Group AG: Einladung zur 25. ordentlichen Hauptversammlung am 03. Juni 2024

Einladung zur 25. ordentlichen Hauptversammlung der UNIQA Insurance Group AG

Die UNIQA Insurance Group AG lädt alle Aktionäre zur 25. ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Montag, den 3. Juni 2024 um 10 Uhr im UNIQA Tower, Erdgeschoss, Platinum, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien stattfinden wird.

Auf der Tagesordnung der Hauptversammlung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023, die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie die Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023.

Kurze Werbeeinblendung

Alle relevanten Unterlagen, wie der Jahresabschluss, der Lagebericht, der konsolidierte Corporate Governance-Bericht und der vergütungsbericht stehen ab dem 13. Mai 2024 auf der Website des Unternehmens unter „Investor Relations/Hauptversammlung“ zur Verfügung.

Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Die Aktionäre müssen daher am 24. Mai 2024, 24.00 Uhr (Wiener Zeit) Aktionäre gewesen sein, um teilnehmen und ihre Rechte ausüben zu können. Der Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt mittels einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die spätestens am 28. Mai 2024 bei der Gesellschaft eingereicht werden muss.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können, können eine natürliche oder juristische Person als Vertreter benennen. Zudem besteht die Möglichkeit, den unabhängigen Stimmrechtsvertreter Herrn Dr. Michael Knap zu beauftragen. Die Vollmacht muss bis spätestens 31. Mai 2024 der Gesellschaft übermittelt werden.

Die UNIQA Insurance Group AG weist darauf hin, dass während der Hauptversammlung Daten der Aktionäre verarbeitet werden, um die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen. Die Verarbeitung erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO, und dem Aktiengesetz.

Wichtige Informationen zur Übertragung der Hauptversammlung sowie zur Anzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung sind ebenfalls in der Pressemitteilung enthalten.

Weitere Informationen und die genaue Tagesordnung können auf der Website der UNIQA Insurance Group AG abgerufen werden.



Quelle: UNIQA Insurance Group AG / ots

Quelle/Referenz
ots.at

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"