Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hat kürzlich wichtige Informationen zur Steuererklärung veröffentlicht, die viele Steuerzahler betreffen. Demnach besteht eine Vorhaltepflicht, die besagt, dass Quittungen und Belege auf Anfrage des Finanzamts vorgelegt werden müssen, jedoch nicht zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden dürfen. Besonders relevant ist, dass Rechnungen für Handwerker, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Kinderbetreuungskosten unbar bezahlt werden sollten, da das Finanzamt nur unbar beglichene Rechnungen anerkennt.
Zusätzlich warnt die VLH vor den Folgen einer fehlerhaft angegebenen Bankverbindung, die die Steuerrückerstattung verzögern kann. Generell ist der verbreitete Mythos, dass eine Gehaltserhöhung zu einem geringeren Netto führen könnte, in der Regel nicht zutreffend; üblicherweise bleibt ein wenig mehr Netto vom Lohn übrig. Die VLH erklärt weiter, dass die Steuerprogression dazu führt, dass Geringverdiener weniger Lohnsteuer zahlen, während Höherverdiener mehr abführen müssen.
Steuerliche Aspekte von Sozialleistungen und Ehegattensplitting
Wer durch Gehaltserhöhungen höhere Einnahmen hat, sollte beachten, dass gegebenenfalls Ansprüche auf Sozialleistungen, wie z.B. Wohngeld, verloren gehen können. Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld sind zwar steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass sie bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes Berücksichtigung finden. Wenn Sozialleistungen die Grenze von 410 Euro im Jahr überschreiten, sind Steuerpflichtige verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Ein weiteres wichtiges Thema ist das Ehegattensplitting, welches es Paaren ermöglicht, Steuern zu sparen. Hierbei werden die Einkünfte beider Ehepartner addiert, halbiert und die Einkommensteuer für das halbierte Einkommen berechnet, bevor das Ergebnis verdoppelt wird. Dieser Splittingtarif erweist sich besonders vorteilhaft bei großen Einkommensunterschieden zwischen den Ehepartnern. Unterstützung bei der Steuererklärung ist gestattet; Familie und Freunde dürfen helfen, solange sie dafür kein Geld erhalten. Auch professionelle Hilfe von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen ist zulässig, wie Haufe berichtete.
Für weitere Informationen zur richtigen Handhabung von Quittungen und den Möglichkeiten des Ehegattensplittings können Interessierte die detaillierten Artikel auf MDR und Haufe lesen.
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