Finanzen

Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG: Notification of Voting Rights Acquisition in Accordance with BörseG

In einem Artikel von www.ots.at ist zu lesen, dass Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG eine Mitteilung gemäß Artikel 135 Absatz 2 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung herausgegeben hat. Die Mitteilung bezieht sich auf eine Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 130 bis 134 BörseG 2018. Gemäß dieser Mitteilung hat die Erste Asset Management GmbH eine Änderung der Stimmrechtsanteile gemeldet.

Am 28.6.2024 hat die Erste Asset Management GmbH den Schwellenwert überschritten und besitzt nun 4,13 % der Stimmrechte an Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG. Die vorherige Meldung betrug 3,79 %. Die Stimmrechte sind in Form von Aktien und nicht direkt von der Verwaltungsgesellschaft gehalten, sondern von den Investmentfonds, die von der Erste Asset Management GmbH verwaltet werden.

Weitere Informationen zu den Finanzinstrumenten, die mit den Stimmrechten verbunden sind, wurden nicht mitgeteilt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei Verstößen gegen die Meldepflichten für bedeutende Beteiligungen die Aussetzung der Stimmrechte gemäß § 137 BörseG 2018 droht.

Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG ist ein Unternehmen mit Sitz in Ternitz, Österreich. Das Unternehmen stellt Ausrüstung für die Öl- und Gasindustrie her. Weitere Informationen über das Unternehmen und seine Produkte finden Sie auf der Webseite von Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG.

https://fleischundco.at/

Zusätzliche Informationen, die vor April 2023 verfügbar waren, könnten auf aktuelle Entwicklungen in der Öl- und Gasindustrie eingehen. Zum Beispiel könnte über neue Technologien zur Effizienzsteigerung bei der Förderung von Öl und Gas berichtet werden. Diese Informationen würden den Lesern helfen, den Kontext der Stimmrechtsmitteilung besser zu verstehen.

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