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Oberlandesgericht München: Hoffnung für 50.000 Wirecard-Aktionäre!

Gute Neuigkeiten für 50.000 Wirecard-Aktionäre: Dank eines neuen Urteils des Oberlandesgerichts München dürfen sie auf Entschädigungen im Insolvenzverfahren hoffen, während die Forderungen von 8,5 Milliarden Euro weiter im Raum stehen und der Bundesgerichtshof über das Schicksal der Aktionärsansprüche entscheiden wird!

Aufatmen für rund 50.000 Wirecard-Aktionäre: Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass sie ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden dürfen. Dies markiert einen bedeutenden Fortschritt für die Berechtigten, die in den skandalträchtigen Fall verwickelt sind, der mit dem Zusammenbruch des Dax-Konzerns im Sommer 2020 einherging. Die Entscheidung des fünften Senats öffnet somit die Türen für mögliche Entschädigungszahlungen.

Die Klage wurde von der Vermögensverwaltung Union Investment eingereicht, die zwischen 2015 und 2020 Aktien des Unternehmens für 33 Kunden erwarb. Die Entscheidung ist allerdings kein endgültiges Urteil; es handelt sich vielmehr um ein „Zwischenurteil“. Die Richter haben bislang noch nicht über die Gründe oder die Höhe der Schadensersatzforderungen von Union Investment entschieden, was die ungewisse Situation weiter verstärkt.

Status der Schadensersatzforderungen

In erster Instanz hatte das Landgericht München die Klage abgelehnt, doch das Oberlandesgericht hat nun die Möglichkeit eröffnet, die Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Der Insolvenzverwalter Michael Jaffé plant, den Bundesgerichtshof (BGH) einzuschalten, um Klärung darüber zu bekommen, ob die Ansprüche der Aktionäre gleichwertig neben den Gläubigerforderungen stehen. Ein Sprecher Jaffés bestätigte, dass bisher keine höchstrichterliche Entscheidung zu den Schadensersatzansprüchen von Aktionären im Rahmen der Insolvenzordnung vorliegt.

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Die Dimension der finanziellen Forderungen ist enorm: Geschätzte 8,5 Milliarden Euro an Schadensersatzansprüchen wurde von Wirecard-Aktionären angemeldet, während die Gesamtforderungen der Wirecard-Gläubiger bei 15,4 Milliarden Euro liegen. Insolvenzverwalter Jaffé konnte bislang 650 Millionen Euro aus der Insolvenzmasse sichern. Die düstere Prognose zeichnet sich ab: Abgesehen von möglichen weiteren Auffälligkeiten in den Bilanzen, könnten die Gläubiger nur einen kleinen Teil ihrer Ansprüche realisieren.

Die rechtlichen Grauzonen sind ebenfalls erheblich. Jaffé argumentiert, dass die Gläubiger, die Wirecard Geld geschuldet haben, vorrangig behandelt werden sollten. Aktionäre haben zwar massive Kursverluste hinnehmen müssen, haben jedoch keinen Kredit vergeben oder eine Dienstleistung erbracht, die zu einer Zahlungsverpflichtung seitens Wirecard geführt hätte. Eine Gleichbehandlung der Ansprüche könnte bedeuten, dass den Gläubigern deutlich weniger Geld zur Verfügung stünde.

Zusätzlich zum Insolvenzverfahren sind auch zahlreiche zivilrechtliche Klagen eine Folge des Wirecard-Skandals. Diese richten sich meist gegen den ehemaligen Vorstandschef Markus Braun, der seit Sommer 2020 in Untersuchungshaft sitzt, sowie gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, die die mutmaßlich falschen Bilanzen des Unternehmens testiert hat. Der Fall hat nicht nur rechtliche Auswirkungen, sondern belastet auch das Vertrauen der Investoren in die Aufsicht von Unternehmen und ihre Bilanzen.

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Die kommenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs könnten nicht nur für die Wirecard-Aktionäre entscheidend sein, sondern auch weitreichende Auswirkungen auf die Qualitätssicherung von Unternehmen und deren Finanzberichte haben. Die Aufregung um den Fall zeigt, wie schnell Vertrauen in den Kapitalmarkt verloren gehen kann und wie wichtig rechtliche Rahmenbedingungen für das Investitionsklima sind. Bei weiteren Entwicklungen bleibt es spannend, welche Schritte als Nächstes folgen werden und wie die Gerichte letzten Endes über die Forderungen entscheiden werden. Weitere Informationen sind auf www.shz.de zu finden.

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