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Neues Kirchenvermögensrecht: Was ändert sich für die Gemeinden in NRW?

Ein historischer Wendepunkt für die katholischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen! Ab dem 1. November 2023 treten neue Regeln für die Kirchenvorstände in Kraft, die die Verwaltung des Kirchenvermögens revolutionieren werden. Weg mit dem veralteten preußischen Gesetz von 1924 – jetzt regiert das neue kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz!

In fünf Bistümern – Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn – müssen sich die Kirchenvorstände auf eine neue Arbeitsweise einstellen. Die Gemeindemitglieder werden weiterhin die Kontrolle über das Vermögen ihrer Pfarrei haben, doch die Art und Weise, wie sie arbeiten, wird sich erheblich ändern. Digitale Sitzungen sind nun erlaubt, und viele Aufgaben, die bisher auf Papier erledigt wurden, können jetzt online abgewickelt werden. Das bedeutet weniger Bürokratie und mehr Effizienz! Zudem reicht für Rechtsgeschäfte künftig nur noch die Unterschrift von zwei Mitgliedern anstelle von drei. Der Pfarrer kann sich von Verwaltungsaufgaben entlasten und einen anderen Vorstandsmitglied als Vorsitzenden einsetzen.

Wichtige Änderungen bei Wahlen und Einfluss

Die nächste Wahl des Kirchenvorstands findet am 8. und 9. November 2025 statt und wird erstmals alle Mitglieder gleichzeitig wählen. Dies bedeutet kürzere Amtszeiten von vier Jahren und mehr Flexibilität bei der Anzahl der Mitglieder, die je nach Größe der Pfarrei gewählt werden. Ein spannender Aspekt: Auch Katholiken, die nicht in der Pfarrei wohnen, aber aktiv am Gemeindeleben teilnehmen, dürfen wählen und gewählt werden – ein Schritt in Richtung Inklusion!

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Ein weiterer Punkt sorgt für Aufregung: Der Einfluss des Bischofs! Während das alte Gesetz Genehmigungen der Landesregierung erforderte, ist jetzt das Bistum zuständig. Kritiker warnen jedoch vor unklaren Regelungen zur Entlassung von Kirchenvorstandsmitgliedern, die möglicherweise zu willkürlich ausgelegt werden könnten. Das neue Gesetz sorgt für Aufsehen und wird die katholischen Gemeinden in NRW auf eine neue Ebene der Selbstverwaltung heben – die Augen der Gläubigen sind auf diese Veränderungen gerichtet!

Quelle/Referenz
kirche-und-leben.de

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