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Greifswald schickt Grundsteuerbescheide: Wer muss mehr zahlen?

Die Stadt Greifswald hat am 10. Januar 2025 neue Grundsteuerbescheide für das laufende Jahr verschickt. Immobilienbesitzer erhalten hierbei Briefe, die unterschiedliche finanzielle Auswirkungen auf ihr Eigentum anzeigen. Während einige Grundstückseigentümer mit höheren Zahlungen rechnen müssen, profitieren andere von Einsparungen.

Stadtsprecherin Andrea Reimann erläuterte, dass besonders bei Geschäftsgrundstücken tendenziell weniger Steuern zu zahlen sind, während die Grundsteuer für Wohngrundstücke ansteigen wird. Ein Beispiel benennt, dass die Grundsteuer für ein Einfamilienhaus von 216 Euro auf 429 Euro im Jahr steigen kann. Die neuen Hebesätze lagen bei 214 Prozent für Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Flächen) und 417 Prozent für Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke). In Greifswald sind insgesamt 13.345 Grundstücke von Grundsteuer B betroffen, wobei die Gesamteinnahmen der Stadt für 2025, mit 5,4 Millionen Euro gleich zum Vorjahr, aus alten Hebesätzen resultieren. Die neue Grundsteuer wird als aufkommensneutral beschrieben, sodass die Kommunen nicht mehr Einnahmen erzielen sollen.

Hintergrund zur Grundsteuerreform

Die Reform der Grundsteuer ist das Resultat eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, welches die Ungleichbehandlung bei der Erhebung kritisierte. Die Neuregelung war bis zum 31. Dezember 2019 gefordert, mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024. Ab dem 1. Januar 2022 wurden alle Grundstücke neu bewertet, und die Hebesätze sind seit 2025 von den Gemeinden anzupassen. Wie das Bundesministerium der Finanzen berichtet, fließen die Einnahmen der Grundsteuer in die Kassen der Städte und Gemeinden, wo sie unter anderem zur Finanzierung von Schulen, Kitas und Infrastruktur verwendet werden. Darüber hinaus können Vermieter die Grundsteuer auf ihre Mieter umlegen, wobei die genaue Anwendung dieser Regelung von der Stadt nicht eingeschätzt werden kann.

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Betroffene Immobilieneigentümer haben bereits ihre Grundsteuerwerte sowie den Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt erhalten. Gegebenenfalls können Widersprüche an das zuständige Finanzamt gerichtet werden.


- Übermittelt durch West-Ost-Medien

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Greifswald, Deutschland
Beste Referenz
ostsee-zeitung.de
Weitere Quellen
bundesfinanzministerium.de

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