Finanzen

Frauenthal Holding AG veröffentlicht Stimmrechtsmitteilung gemäß § 135 Abs. 2 BörseG

Wie in einer Veröffentlichung gemäß § 135 Abs. 2 BörseG bekannt gegeben, hat die Frauenthal Holding AG eine Stimmrechtsmitteilung übermittelt. Gemäß den Bestimmungen des BörseG sind Unternehmen dazu verpflichtet, Änderungen ihrer Aktienbeteiligungen offenzulegen. In diesem Fall handelt es sich um den Erwerb bzw. die Veräußerung von Aktien und Stimmrechten.

Die Frauenthal Holding AG informiert, dass Hannes Winkler am 7. Juni 2024 eine Schwellenberührung erreicht hat. Vor diesem Datum hielt er einen Anteil von 81,18 Prozent der Stimmrechte. Nach der Schwellenberührung beträgt sein Anteil nun 73,29 Prozent der Stimmrechte. Die Anzahl der Stimmrechte beläuft sich auf insgesamt 8.651.491. Das bedeutet, dass Winkler indirekt 6.341.102 Stimmrechte hält, die zu Aktien gehören.

Laut der Stimmrechtsmitteilung sind drei Aktionäre an der Frauenthal Holding AG beteiligt: die Ventana Holding GmbH, die FT Holding GmbH und die Tridelta GmbH. Diese Namen wurden in der Veröffentlichung genannt, jedoch wurden keine genauen Angaben zu den Anteilen gemacht, die sie halten.

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Es sei darauf hingewiesen, dass die in diesem Artikel enthaltenen Informationen auf einer Stimmrechtsmitteilung basieren und die Frauenthal Holding AG die Verantwortung für den Inhalt der Mitteilung trägt.

Quelle: www.ots.at

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Quelle/Referenz
ots.at

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