Fabasoft AG hat die Einberufung der diesjährigen Hauptversammlung bekannt gegeben. Die Hauptversammlung findet am 2. Juli 2024 um 10:00 Uhr im voestalpine Stahlwelt in Linz statt. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Präsentation des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2023/2024 sowie die Beschlussfassung über die Gewinnverwendung. Außerdem wird über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das abgelaufene Geschäftsjahr, die Festlegung der Vergütungspolitik und des Vergütungsberichts, die Wahl des Aufsichtsrats, die Wahl des Abschlussprüfers und die Autorisierung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals beraten. Weitere Details zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten können den Unterlagen entnommen werden, die den Aktionären ab dem 11. Juni 2024 zur Verfügung stehen werden. Die Teilnahme an der Hauptversammlung ist den Aktionären vorbehalten, die sich bis zum 22. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ, im Aktienregister eingetragen haben. Aktionäre, die ihre Aktien in Verwahrung halten, müssen eine Bescheinigung der Bank vorlegen, dass sie zum Stichtag im Besitz der Aktien waren. Es wird empfohlen, das bereitgestellte Formular für die Bevollmächtigung oder den Widerruf einer Bevollmächtigung zu verwenden. Darüber hinaus steht den Aktionären Herr Oberhammer als unabhängiger Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. Die Kosten für die Bevollmächtigung werden von Fabasoft AG getragen. Weitere Informationen, einschließlich der Möglichkeiten zur Einreichung von Anträgen und zur Ausübung von Aktionärsrechten, sind auf der Website von Fabasoft AG verfügbar. Laut den Angaben der Pressemitteilung hat Fabasoft AG derzeit 11.000.000 ausgegebene Aktien und insgesamt 10.901.782 Stimmrechte. Die Hauptversammlung wird gemäß den Datenschutzbestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und dem österreichischen Datenschutzgesetz durchgeführt. Persönliche Daten der Aktionäre werden für die Durchführung der Hauptversammlung verarbeitet und nach Abschluss der Hauptversammlung gelöscht. Die Hauptversammlung wird von Fabasoft AG zur Erstellung des Protokolls aufgezeichnet. Jegliche Audio- und/oder Videoaufnahmen durch Aktionäre oder Gäste während der Hauptversammlung sind nicht gestattet. Um Zutritt zur Hauptversammlung zu erhalten, müssen die Aktionäre einen offiziellen Lichtbildausweis vorlegen. Die Hauptversammlung und alle Berichte werden in deutscher Sprache abgehalten.
Quelle: Fabasoft AG / ots