![EQS-PVR: Marinomed Biotech AG: Veröffentlichung gemäß § 135 Abs. 2 BörseG EQS-PVR: Marinomed Biotech AG: Veröffentlichung gemäß § 135 Abs. 2 BörseG](https://die-nachrichten.at/wp-content/uploads/2024/04/type-1161952_960_720-jpg.webp)
Der österreichische Biotechnologie-Unternehmer Marinomed Biotech AG hat eine Stimmrechtsmitteilung gemäß § 135 Abs. 2 BörseG veröffentlicht. Laut der Mitteilung hat die LLB Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. am 15. April 2024 eine Beteiligung an Marinomed Biotech AG erworben. Die meldepflichtige Person hält nun einen Anteil von 5,02% der Stimmrechte, die durch Aktien repräsentiert werden.
Die LLB Invest Kapitalanlagegesellschaft ist eine Verwaltungsgesellschaft (KAG) von vier Investmentfonds und kontrolliert keine natürlichen oder juristischen Personen, die direkt oder indirekt Instrumente an Marinomed Biotech AG halten. Gemäß den Ausnahmen nach § 134 Abs. 2 BörseG und § 8 TransV 2018 werden die Aktien der Investmentfonds der LLB Invest Kapitalanlagegesellschaft zugerechnet.
Marinomed Biotech AG ist ein Biotechnologie-Unternehmen mit Sitz in Korneuburg, Österreich. Das Unternehmen entwickelt innovative Therapien zur Behandlung von Atemwegs- und Augenerkrankungen.
Eine Übersicht über die gehaltenen Instrumente und den Prozentsatz der Stimmrechte ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
ISIN der Aktien | Anzahl der Stimmrechte | Prozentanteil der Stimmrechte |
---|---|---|
ATMARIONOMED6 | 77.374 | 5,02% |
Es ist wichtig anzumerken, dass gemäß § 137 BörseG 2018 die Stimmrechte ruhen können, wenn eine Person gegen die Beteiligungsmeldepflicht verstößt.
Quelle: Marinomed Biotech AG / ots