Die Burgenland Holding AG hat die Einberufung zur 35. ordentlichen Hauptversammlung bekannt gegeben. Die Hauptversammlung findet am Freitag, den 15. März 2024, um 10:00 Uhr im Technologiezentrum Eisenstadt statt. Auf der Tagesordnung stehen Themen wie die Vorlage des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022/23, die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/24. Zudem soll über die Satzungsänderung in mehreren Paragraphen und die Wahl des Aufsichtsrats abgestimmt werden. Die Unterlagen zur Einsichtnahme sowie die Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters und zur Einreichung von Anträgen sind auf der Website der Gesellschaft verfügbar.
Die Burgenland Holding AG ist ein Unternehmen mit Sitz in Eisenstadt, Österreich. Die Gesellschaft ist im Freiverkehr an der Wiener Börse gelistet und hält sich an die Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes. Bei der Hauptversammlung haben Aktionäre das Recht auf Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft. Die Aktionäre können auch Anträge stellen und Vorschläge zur Beschlussfassung einreichen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu bestellen.
Die Burgenland Holding AG hat zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Das Grundkapital der Gesellschaft besteht aus 3.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, wobei jede Aktie eine Stimme gewährt.
Die Hauptversammlung findet im März statt und bietet den Aktionären die Möglichkeit, über wichtige Angelegenheiten des Unternehmens abzustimmen und Informationen über die finanzielle Situation und die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft zu erhalten.
Tabelle:
| Tagesordnungspunkte |
| Tagesordnungspunkt 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Corporate Governance Berichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022/23 sowie des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns |
| Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 30. September 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinns |
| Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/23 |
| Tagesordnungspunkt 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/23 |
| Tagesordnungspunkt 5: Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023/24 |
| Tagesordnungspunkt 6: Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder der Burgenland Holding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2022/23 |
| Tagesordnungspunkt 7: Beschlussfassung über die Vergütungspolitik hinsichtlich der Grundsätze für die Bezüge der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats der Burgenland Holding Aktiengesellschaft |
| Tagesordnungspunkt 8: Satzungsänderung in §§ 4, 8 (6) bis (12), 9 (3) bis (12) sowie 11 (2) |
| Tagesordnungspunkt 9: Wahlen in den Aufsichtsrat |
Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und die Möglichkeit zur Ausübung von Aktionärsrechten waren bei der Einberufung der Hauptversammlung von großer Bedeutung. Die Gesellschaft hält sich an die Anforderungen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes, um die Privatsphäre der Aktionäre zu schützen.
Die Burgenland Holding AG ist ein bedeutendes Unternehmen in der Region Eisenstadt und verwaltet ein beträchtliches Vermögen. Die Hauptversammlung bietet den Aktionären die Möglichkeit, über wichtige Angelegenheiten des Unternehmens abzustimmen und Informationen über die finanzielle Situation und die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft zu erhalten. Die Teilnahme an der Hauptversammlung erfordert jedoch die rechtzeitige Vorlage von Nachweisen über den Anteilsbesitz. Die Aktionäre müssen ihren Anteilsbesitz am Nachweisstichtag nachweisen, der fünf Tage vor dem Tag der Hauptversammlung liegt.
Die Burgenland Holding AG hat zum Nachweis des Anteilsbesitzes spezifische Anforderungen für depotverwahrte Inhaberaktien festgelegt. Die Depotbestätigung muss vom depotführenden Kreditinstitut ausgestellt sein und bestimmte Angaben enthalten. Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingegangen sein. Die Aktionäre haben jedoch die Möglichkeit, die Depotbestätigung vorab per E-Mail oder Telefax zu übermitteln. Die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises ist bei der Registrierung zur Hauptversammlung erforderlich.
Die Aktionäre haben auch das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der sie in der Hauptversammlung vertritt. Die Vollmacht muss in Textform erteilt werden und kann per Post, Boten, E-Mail oder SWIFT übermittelt werden. Die Vollmacht muss bestimmten Anforderungen entsprechen und eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Die Gesellschaft stellt Formulare zur Verfügung, die für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden können.
Zusätzlich zum Auskunftsrecht haben die Aktionäre das Recht, Anträge zu stellen und Vorschläge zur Beschlussfassung zu übermitteln. Die Anträge müssen rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehen und bestimmten Anforderungen entsprechen. Die Anträge und Vorschläge werden auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht.
Die Burgenland Holding AG hat einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter zur Verfügung gestellt, der auf Wunsch der Aktionäre das Stimmrecht in der Hauptversammlung ausüben kann. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der Gesellschaft getragen. Die Aktionäre haben auch das Recht, direkt mit dem Stimmrechtsvertreter in Kontakt zu treten.
Die Einberufung zur Hauptversammlung enthält auch Informationen zur Datenschutzerklärung für die Aktionäre. Die Burgenland Holding AG ist verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Zwecke der Hauptversammlung verwendet und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Aufbewahrung gelöscht oder anonymisiert.
Die Einberufung zur Hauptversammlung enthält auch Angaben zur Gesamtanzahl der Aktien und Stimmrechte sowie zum Ablauf der Hauptversammlung.
Die Hauptversammlung der Burgenland Holding AG ist eine bedeutende Veranstaltung für das Unternehmen und die Aktionäre. Sie bietet den Aktionären die Möglichkeit, ihre Rechte auszuüben und über wichtige Entscheidungen des Unternehmens abzustimmen. Die Beteiligung der Aktionäre ist wichtig, um das Vertrauen in das Unternehmen und die Unternehmensführung aufrechtzuerhalten.
Quelle: Burgenland Holding AG / ots