Die UNIQA Insurance Group AG hat die Einberufung Ihrer 25. ordentlichen Hauptversammlung bekannt gegeben. Die Hauptversammlung findet am Montag, den 3. Juni 2024 um 10:00 Uhr im UNIQA Tower in Wien statt. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Präsentation der genehmigten und offiziell angenommenen Einzel- und Konzernabschlüsse für das Geschäftsjahr 2023, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 und die Beschlussfassung über die Remuneration des Vorstands und Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023. Weitere Punkte sind die Beschlussfassung über die Vergütungspolitik und die Wahl eines neuen Mitglieds des Aufsichtsrats.
Die relevanten Dokumente zur Hauptversammlung, wie die Jahresabschlüsse, das Vergütungsbericht und die vorgeschlagenen Beschlüsse, sind ab dem 13. Mai 2024 auf der Webseite des Unternehmens kostenlos verfügbar. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Aktionäre, die ihr Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung ausüben möchten, einen Nachweis über ihren Aktienbesitz erbringen müssen. Dies kann durch die Vorlage einer Einlagebestätigung erfolgen. Aktionäre haben zudem die Möglichkeit eine Person ihres Vertrauens als Vollmacht zu bevollmächtigen. Die Vollmacht kann der Gesellschaft bis spätestens 31. Mai 2024 übermittelt werden.
Das Unternehmen weist in der Mitteilung auch darauf hin, dass die Hauptversammlung ab dem Beginn bis zum Ende der Präsentation des CEO zum Tagesordnungspunkt 1 im Internet per Webcast übertragen wird.
Die UNIQA Insurance Group AG ist ein führender Versicherungskonzern in Österreich und anderen Ländern in Zentral- und Osteuropa. Das Unternehmen bietet eine breite Palette von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen an und ist an der Wiener Börse gelistet.
Weitere Informationen zur Hauptversammlung und den damit verbundenen Formalitäten können der offiziellen Pressemitteilung entnommen werden.
Quelle: UNIQA Insurance Group AG / ots