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Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Fabasoft AG

Die Fabasoft AG hat die Einberufung ihrer ordentlichen Hauptversammlung bekannt gegeben. Die Hauptversammlung findet am 2. Juli 2024 um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der voestalpine Stahlwelt in Linz statt. In der Einberufung werden die Tagesordnungspunkte genannt, über die die Aktionäre abstimmen werden. Dazu gehören unter anderem der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl in den Aufsichtsrat.

Des Weiteren wird auf die Verfügbarkeit der Unterlagen zur Hauptversammlung hingewiesen. Ab dem 11. Juni 2024 stehen den Aktionären der Geschäftsbericht der Gesellschaft, der Jahresabschluss mit Lagebericht, der Corporate Governance Bericht, der Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, der Gewinnverwendungsvorschlag sowie weitere Berichte und Veröffentlichungen auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung.

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Die Teilnahme an der Hauptversammlung ist den Aktionären vorbehalten, die ihren Aktienbesitz am Nachweisstichtag, dem 22. Juni 2024, nachweisen können. Für den Nachweis genügt eine Depotbestätigung des Kreditinstituts, bei dem die Aktien verwahrt werden.

Die Aktionäre haben außerdem die Möglichkeit, eine Vollmacht zu erteilen und einen Vertreter zu bestellen, der das Stimmrecht und die übrigen Aktionärsrechte in der Hauptversammlung ausübt. Eine Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Die Anmeldung zur Hauptversammlung oder die Übermittlung der Vollmacht kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, wie etwa per E-Mail oder Post.

Die Fabasoft AG weist außerdem darauf hin, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung auf Grundlage der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und des österreichischen Datenschutzgesetzes erfolgt. Die Verarbeitung der Daten ist zur Durchführung der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte erforderlich. Die personenbezogenen Daten werden nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht.

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Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Hauptversammlung zu Protokollierungszwecken von der Gesellschaft in Ton aufgezeichnet wird. Jede Art der Ton- und/oder Bildaufzeichnung durch Aktionäre, Vertreter oder Gäste während der Hauptversammlung ist jedoch untersagt.

Die Fabasoft AG hat aktuell 11.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält derzeit 98.218 eigene Aktien. Somit beträgt die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 10.901.782.

Es können weitere Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung ausgeübt werden, wie etwa das Einreichen von Anträgen zur Tagesordnung oder zum Teilnehmerverzeichnis. Für weiterführende Informationen zu den Rechten der Aktionäre wird auf die Website der Fabasoft AG verwiesen.

Zum Abschluss der Einberufung wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat der Fabasoft AG derzeit aus mindestens drei und höchstens sechs Mitgliedern besteht, von denen derzeit vier von der Hauptversammlung gewählt wurden. Dabei sind zwei Frauen im Aufsichtsrat vertreten, was einer 50%igen Frauenquote entspricht.

Tabelle:
Hauptversammlung der Fabasoft AG
Datum: 2. Juli 2024
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Ort: voestalpine Stahlwelt, voestalpine-Straße 4, 4020 Linz

Zusammenfassung der Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrates; Vorlage des Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Corporate Governance Berichts sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
5. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik
6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
7. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
8. Bericht des Vorstands über den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien
9. Wahl in den Aufsichtsrat
10. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals mit Bezugsrechtsausschluss und Änderung der Satzung
12. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien
13. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien und Einziehung von Aktien
14. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Verwendung und Veräußerung eigener Aktien

Quelle: www.fabasoft.com/Investoren/Hauptversammlung



Quelle: Fabasoft AG / ots

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