Die ANDRITZ AG hat die Einberufung ihrer 117. ordentlichen Hauptversammlung bekannt gegeben. Die Hauptversammlung findet am 21. März 2024 um 10:30 Uhr im Steiermarksaal/Grazer Congress in Graz statt. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie die Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts. Darüber hinaus soll über die Änderung der Satzung und den Vergütungsbericht abgestimmt werden.
Die Aktionäre müssen ihren Anteilsbesitz bis zum 11. März 2024 nachweisen, um zur Hauptversammlung teilnehmen zu können. Für den Nachweis ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen. Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am 18. März 2024 vorliegen. Die Aktionäre können auch eine Vertretung bestellen, die im Namen der Aktionärin/des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt. Hierfür ist eine Vollmacht in Textform zu erteilen. Die Vollmachten müssen spätestens bis zum 20. März 2024 bei der Gesellschaft eingehen.
Die ANDRITZ AG weist zudem auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG hin. Aktionäre können zusätzliche Tagesordnungspunkte beantragen, Beschlussvorschläge zur Tagesordnung einreichen, Auskunft verlangen und Anträge in der Hauptversammlung stellen. Die Angaben zum Datenschutz der Aktionäre werden ebenfalls erläutert.
Die ANDRITZ AG ist ein österreichischer Technologiekonzern und Weltmarktführer in den Bereichen Faserstoffaufbereitung, Papier- und Kartonmaschinen, Trenntechnik, Fütterungstechnik sowie Umwelttechnik und bietet maßgeschneiderte Anlagen, Systeme und Dienstleistungen für verschiedene Branchen an.
In der nachfolgenden Tabelle sind weitere Informationen zur ANDRITZ AG aufgeführt:
Unternehmensname | ANDRITZ AG |
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Sitz | Graz |
Firmenbuch | FN 50935 f |
Internetseite | andritz.com |
ISIN | AT0000730007 |
Börsen | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
Quelle: Andritz AG / ots