
Ein aufsehenerregender Fall aus dem Kanton Graubünden sorgt derzeit für Diskussionen über Schulpflicht und Bußgeldverordnungen in der Schweiz. Amina Ghulam aus Maienfeld erhielt eine empfindliche Geldstrafe wegen der Abwesenheit ihrer Kinder von der Schule am letzten regulären Unterrichtstag vor den Sommerferien im Jahr 2024. Die Mutter reiste mit ihren vier Kindern ins Ausland und wurde dafür zur Kasse gebeten. Die Höhe der ursprünglichen Strafe betrug 500 Franken (ca. 540 Euro) pro Kind, was in Summe eine Rekordstrafe von 2000 Franken (ca. 2163 Euro) ausmachte.
Ghulam legte Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, doch dieser wurde zunächst abgelehnt. Während die kantonalen Behörden den Verstoß gegen das Volksschulgesetz bestätigten, hielten sie die ursprüngliche Strafe für unverhältnismäßig. Dies führte schließlich zu einer Reduzierung der Geldbuße auf 100 Franken (ca. 108 Euro) pro Kind, sodass Ghulam letztendlich 400 Franken (ca. 430 Euro) zahlen musste. Die Mutter zeigte sich schockiert über die hohe ursprüngliche Strafe und äußerte das Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein.
Unterschiedliche Bußgeldpraxis und Forderungen nach Einheitlichkeit
Dieser Vorfall wirft Fragen zur Einheitlichkeit in der Bußgeldpraxis auf. Beat Schwendimann vom Dachverband der Lehrer kritisierte die unterschiedlichen Vorgehensweisen der Schweizer Kantone in solchen Angelegenheiten. Er forderte eine bundesweite Vereinheitlichung der Regelungen im Umgang mit Schulabsenzen und plädierte für einen konstruktiven Dialog, bevor finanzielle Sanktionen verhängt werden.
Für Eltern und Schüler stellt die Schulpflicht eine wichtige Verantwortung dar. In der Handreichung zum Schulabsentismus wird derzeit diskutiert, wie der Umgang mit Fehlzeiten verbessert werden kann. Die Regelungen variieren stark, und die aktuellen Vorfälle bestärken die Forderung nach einer landesweiten Klärung und Harmonisierung der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich Schulabsentismus.
Für weitere Informationen zu Schulabsentismus in der Schweiz finden Sie detaillierte Ausführungen in der entsprechenden Handreichung.
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