Am 1. Oktober 2025 stehen in Österreich bedeutende Änderungen im Erwachsenenschutzrecht bevor. Die Initiative, die von einer breiten Mehrheit, einschließlich der Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ, NEOS und den Grünen, unterstützt wird, bringt ein neues Gesetz mit sich, das den betroffenen Personen und deren Betreuungsumfeld ein Antragsrecht zur Erneuerung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung einräumt. Ziel ist es, die aktuelle Lebenssituation der Betroffenen durch ein sogenanntes „Clearing“ zu überprüfen. Justizministerin Anna Sporrer betont die Notwendigkeit dieser Anpassungen.
In den letzten Tagen wurden ebenfalls verschiedene Gesetzesinitiativen in Bezug auf EU-Anpassungen im Vergaberecht und im Strafrecht vorgestellt. Ein einstimmiger Beschluss im Ausschuss betrifft die Anpassung des Bundesvergabegesetzes, um die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur schnelleren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes zu gewährleisten. Dies betrifft vor allem grenzüberschreitende Verkehrsprojekte.
Schutzbedürftige Erwachsene in der EU
Parallel zu den nationalen Entwicklungen hat die Europäische Kommission am 31. Mai 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung zum Schutz von Erwachsenen in grenzüberschreitenden Situationen vorgelegt, die noch vom Europäischen Parlament und Rat erörtert und verabschiedet werden muss. Ziel des Vorschlags ist es, den rechtlichen Schutz bedürftiger Erwachsenen zu verbessern, besonders in Fällen, in denen diese aufgrund von Beeinträchtigungen wie Alzheimer oder Koma nicht angemessen für sich selbst sorgen können. Der Vorschlag regelt wichtige Aspekte wie Zuständigkeit der Gerichte, anwendbares Recht und die Anerkennung von Schutzmaßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten.
Ein zentrales Element der Verordnung ist die Einführung eines europäischen Vertretungszertifikats, das es diesen Personen erleichtern soll, ihre Rechte durchzusetzen. Die Initiative fördert auch eine enge Zusammenarbeit der Behörden von Mitgliedstaaten, um die Kommunikation und den Informationsaustausch zu verbessern.
Umsetzungszeitplan und Herausforderungen
Die Verordnung sieht einen klaren Zeitplan für die Umsetzung vor: Nach Verabschiedung soll sie 18 Monate später anwendbar sein, während die Mitgliedstaaten bis zu vier Jahre Zeit haben, elektronische Kommunikationskanäle bereitzustellen und ihre Register mit anderen Mitgliedstaaten zu vernetzen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Rechte von schutzbedürftigen Erwachsenen in ganz Europa wirksam verteidigt werden können.
Zusätzlich werden bei der Diskussion über das Erwachsenenschutzrecht und die gesetzlichen Neuerungen auch Aspekte des Datenschutzes und des Grundrechtsschutzes behandelt. Während der FPÖ-Antrag zur Handysicherstellung und möglichen Auswertungen von sichergestellten Daten erneut auf den Tisch kommt, fordern die Grünen eine Vergütung für die Werknutzung durch KI-Dienste.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene entscheidende Schritte unternommen werden, um die Rechte von schutzbedürftigen Erwachsenen zu stärken und eine einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Bedürfnissen dieser besonderen Zielgruppe gerecht werden.
Für weitere Informationen über die geplanten Änderungen im Erwachsenenschutzrecht in Österreich und deren Hintergründe, besuchen Sie bitte OTS sowie BRak und Beck.