Im albdonaukreis wurde in einem skandalösen Prozess das Urteil gegen einen 54-jährigen Mann gefällt, der seiner Ex-Partnerin mit einer Waffe gedroht und sie körperlich verletzt haben soll. Das Ulmer Landgericht entschied, dass die Beweise nicht ausreichten, um den Angeklagten wegen Geiselnahme zu verurteilen. Er erhielt jedoch eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten für vorsätzliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung – die Vollstreckung dieser Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie schwaebische.de berichtete. Der Vorfall ereignete sich im April dieses Jahres, als der Mann seine Ex-Partnerin, die sich von ihm getrennt hatte, mit Kabelbindern fesselte und sie zwang, Medikamente einzunehmen. Während der Qualen konnte die Frau sich nicht an den Übergriff erinnern, aber die Umstände waren klar genug für eine Verurteilung wegen anderer Delikte.
Ein weiteres grausames Urteil in Frankreich
Zur gleichen Zeit in Frankreich wurden schockierende Urteile gegen 51 Männer gefällt, die in einen massenhaften Missbrauch verwickelt waren, bei dem die 71-jährige Gisèle Pélicot jahrelang von ihrem Ex-Ehemann Dominique Pélicot betäubt und zur Verfügung gestellt wurde. Der Hauptangeklagte wurde in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen und muss mit der Höchststrafe von 20 Jahren Haft rechnen, wie die Presse berichtete. Die Taten wurden über fast ein Jahrzehnt hinweg verübt, wobei die Frau unzählige Male Opfer wurde. Das Urteil hat Frankreich erschüttert und wirft ein grelles Licht auf das Thema sexueller Missbrauch. Gisèle wird nun als Symbol des Kampfes gegen Missbrauch und Ungerechtigkeit angesehen.
In beiden Fällen zeigen sich die Abgründe menschlichen Verhaltens, während die Gerichte versuchen, Gerechtigkeit für die Opfer zu schaffen. Zudem verdeutlichen die Urteile den Umgang mit Sexualdelikten und die Herausforderungen für die Justiz, bei einer Vielzahl von Anklagen die Wahrheit zu ermitteln.
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