
Am 2. April 2025 hat das Gericht der Europäischen Union erneut die Sanktionen gegen den russischen Geschäftsmann Dmitry Pumpyansky aufgehoben. Diese Entscheidung stellt einen weiteren Sieg für Pumpyansky dar, da er bereits im Jahr 2024 vor demselben Gericht erfolgreich war, als die Sanktionen ebenfalls aufgehoben wurden. Das Gericht monierte in seiner aktuellen Entscheidung, dass der Rat der Europäischen Union keine ausreichenden, individualisierten und überprüfbaren Beweise vorgelegt hat, um die Sanktionen aufrechtzuerhalten. Auch wurde festgestellt, dass es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, Pumpyansky als „führenden Geschäftsmann“ zu klassifizieren, was eine wesentliche Voraussetzung für die Sanktionen darstellt.
Die Sanktionen wurden von der EU insgesamt alle sechs Monate verlängert, jedoch oft nur mit oberflächlichen Anpassungen. Diese Praxis wird von Pumpyanskys Anwälten, Dr. Lansky und Dr. Goeth, kritisch betrachtet. Sie haben die sofortige Streichung ihres Mandanten von der Sanktionsliste gefordert und darauf hingewiesen, dass der Rat der EU für mögliche Schäden haften könnte, sollte die Streichung nicht zeitnah erfolgen.
Kritik an den Sanktionen
Die Anwälte argumentieren, dass die fortlaufenden Sanktionen unbegründet sind und fordern die EU auf, eine transparente und rechtlich einwandfreie Vorgehensweise zu wählen. Diese Forderung unterstreicht die steigenden Bedenken hinsichtlich der Fairness und der rechtlichen Grundlagen der Sanktionen, die oft ohne hinreichende Beweise beschlossen werden.
Der Fall Pumpyansky steht exemplarisch für die Diskussion um die Wirksamkeit und die rechtlichen Rahmenbedingungen von Wirtschaftssanktionen, die von vielen als politisches Druckmittel eingesetzt werden. Europa sieht sich zunehmend mit der Frage konfrontiert, wie Sanktionen rechtssicher gestaltet werden können und ob sie tatsächlich die gewünschten politischen Veränderungen bewirken.
Für weitere Informationen zur rechtlichen Situation von Sanktionen in der EU und deren Evaluierung sind umfassende Daten im Dokument des Bundestages zu finden: Bundestag berichtet über Sanktionen.
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