Am 5. Februar 2026 sind die Verkaufszahlen von Elektroautos (E-Autos) stark von den staatlichen Fördermitteln abhängig. Die Bundesregierung plant eine umfassende Förderung, die in den kommenden Jahren sowohl zur Verbesserung der Luftqualität als auch zur Minderung von Lärm und zur Vermeidung von CO₂-Strafzahlungen beitragen soll. Neben diesen Maßnahmen wird auch der Klimaschutz gefördert.
Ein zentraler Aspekt der neuen Regelungen sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen für verschiedene Fahrzeugtypen. Bei Personenkraftwagen (PKWs) gelten unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen je nach Antriebsart: Fossile und Hybrid-Fahrzeuge dürfen außerorts maximal 80 km/h fahren, während batterieelektrische Fahrzeuge mit 100 km/h außerorts und 140 km/h auf Autobahnen fahren dürfen. Für Lastkraftwagen (LKWs) gilt eine maximale Geschwindigkeit von 80 km/h für fossile sowie batterieelektrische Antriebe, während Letztere auf Autobahnen bis zu 110 km/h erreichen dürfen. Zudem wird ein Vorschlag zur Reduzierung der Radartoleranz auf maximal 10 % in ganz Europa diskutiert.
Neue Fördermittel für Elektroautos
Die Bundesregierung stellt für die Förderung von E-Autos im Jahr 2026 insgesamt rund drei Milliarden Euro zur Verfügung. Diese Mittel sollen dazu verwendet werden, schätzungsweise 800.000 Fahrzeuge in den kommenden drei bis vier Jahren zu fördern. Die neue Förderung tritt rückwirkend ab dem 1. Jänner 2026 in Kraft und gilt für Neuzulassungen. Ab Mai 2026 können Privatpersonen Anträge für die Förderung stellen.
Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge der Klasse M1, die mit rein batterieelektrischem Antrieb, einem batterieelektrischen Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb ausgestattet sind. Für gebrauchte E-Autos ist derzeit keine Förderung vorgesehen, eine Überprüfung dieser Regelung wird frühestens 2027 stattfinden.
Finanzielle Unterstützung und Antragsverfahren
Die Höhe der Förderzuschüsse variiert je nach Einkommen, Familienstand und Fahrzeugtyp. Privatpersonen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro haben Anspruch auf Fördermittel. Familien mit bis zu zwei Kindern dürfen ein maximales Einkommen von 90.000 Euro nicht überschreiten. Die Zuschüsse liegen zwischen 1.500 und 6.000 Euro: Reine E-Autos erhalten mindestens 3.000 Euro, und Plug-in-Hybride sind mit mindestens 1.500 Euro förderfähig. Bei niedrigeren Einkommen von bis zu 60.000 Euro ist eine Erhöhung um 1.000 Euro und bis zu 45.000 Euro sogar um 2.000 Euro möglich. Familien können zudem eine Förderung von 500 Euro pro Kind erhalten, jedoch maximal für zwei Kinder.
Ein weiterer Vorteil besteht in der Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos, die bis zum 31. Dezember 2035 verlängert wurde. Auch die Bruttolistenpreisgrenze für Dienstwagen wurde auf 100.000 Euro angehoben. Für Elektro- und Brennstoffzellen-Dienstwagen gilt die Regelung der „Turboabschreibung,“ bei der 75% der Anschaffungskosten im ersten Jahr abgesetzt werden können.
Die Beantragung der Förderung erfolgt online, wobei der Antrag spätestens ein Jahr nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden muss. Dazu müssen bestimmte Unterlagen eingereicht werden, darunter der Kauf- oder Leasingvertrag und der Fahrzeugschein.
Mit den neuen Regelungen und Förderungen setzt die Bundesregierung einen klaren Fokus auf den Ausbau der Elektromobilität und trägt gleichzeitig zur Erreichung von Klimazielen bei.
Wie oekonews und ADAC betonen, ist das Ziel der Fördermaßnahmen, die Akzeptanz und den Absatz von Elektrofahrzeugen zu steigern, während ndr zusätzliche Informationen zu den konkreten Antragsverfahren liefert.